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Urteil Mindestbeschwer für die Nichtzulassungsbeschwerde
Schlagworte
Mindestbeschwer für die Nichtzulassungsbeschwerde
Leitsatz
Die für die Mindestbeschwer für eine Nichtzulassungsbeschwerde an den BGH geltende Grenze von 20.000 € wird bei Prozessen über die Stimmkraft der Wohnungseigentümer nicht überschritten, wenn nicht konkrete wirtschaftliche Nachteile durch die unterschiedlichen Abstimmungsprinzipien dargelegt werden.
(Leitsatz der Redaktion)
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