V ZR 207/17 - Mindestbeschwer für die Nichtzulassungsbeschwerde
Leitsatz:
Die
für die Mindestbeschwer für eine Nichtzulassungsbeschwerde an den BGH geltende
Grenze von 20.000 € wird bei Prozessen über die Stimmkraft der
Wohnungseigentümer nicht überschritten, wenn nicht konkrete wirtschaftliche
Nachteile durch die unterschiedlichen Abstimmungsprinzipien dargelegt werden.
(Leitsatz der Redaktion)