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  1. 5 O 114/18 - Keine Amtspflichtverletzung des JobCenters bei Mietausfall aufgrund unzureichender Informationen über Mieter
    Leitsatz: 1. Ob eine Amtspflicht gegenüber einem geschädigten Dritten besteht, bestimmt sich danach, ob die Amtspflicht - wenn auch nicht notwendig allein, so doch wenigstens auch - den Sinn hat, gerade sein Interesse wahrzunehmen. 2. § 22 Abs. 7 Satz 1 SGB II, der vorsieht, dass der Sozialleistungsträger, soweit Arbeitslosengeld II als Bedarf für Unterkunft und Heizung geleistet wird, dieses auf Antrag der leistungsberechtigten Person an den Vermieter oder andere Empfangsberechtigte zu zahlen hat, stellt keine drittbezogene Amtspflicht dar. (Leitsätze der Redaktion)
    LG Köln
    16.04.2019
  2. 67 S 198/17 - Rechtsmittelstreitwert bei Zutrittsgewährung
    Leitsatz: Der Rechtsmittelstreitwert einer Verurteilung des Mieters zur Zutrittsgewährung und Schaffung von Baufreiheit beläuft sich grundsätzlich auf nicht mehr als 600 €.
    LG Berlin
    28.09.2017
  3. 67 S 118/21 - Beschwer bei nicht zugelassener Wohnungsbesichtigung
    Leitsatz: Die aus der Abweisung einer auf die nicht anlassbezogene Besichtigung der Mietsache gerichteten Klage erwachsende Beschwer des Vermieters übersteigt 300 € nicht.
    LG Berlin
    19.08.2021
  4. 65 S 4/17 - Schadensersatzanspruch des von Hartz IV lebenden Mieters nach unberechtigter Vollstreckung
    Leitsatz: 1. Wartet der Vermieter die Rechtskraft eines nur vorläufig vollstreckbaren Räumungsurteils nicht ab, trägt er vollständig die Gefahr einer unberechtigten Vollstreckung; auf die Richtigkeit des aufhebenden oder abändernden Urteils kommt es nicht an.2. Ein Schadensersatzanspruch des Mieters aus unberechtigter Räumungsvollstreckung scheidet nicht von vornherein deshalb aus, weil die Miete für die neue Wohnung - wie für die vorherige - vom JobCenter gezahlt wird.(Leitsätze der Redaktion)
    LG Berlin
    01.12.2020
  5. 11 W 2/19 - Rechtsweg aus einer Kostenübernahmeerklärung des Sozialhilfeträgers zu den ordentlichen Gerichten
    Leitsatz: Für den Zahlungsanspruch, den ein Vermieter aus einer Kostenübernahmeerklärung des Sozialhilfeträgers ableitet, ist der Zivilrechtsweg gegeben (gegen BVerwG NJW 1994, 2968). (Leitsatz der Redaktion)
    KG
    06.05.2019