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  1. VIII ZR 29/22 - Mieterhöhung nach Modernisierung mit Angabe der Gesamtkosten
    Leitsatz: ...Senatsurteil vom 20. Juli 2022 - VIII ZR 361/21, GE...
    BGH
    25.01.2023
  2. 67 S 118/21 - Beschwer bei nicht zugelassener Wohnungsbesichtigung
    Leitsatz: Die aus der Abweisung einer auf die nicht anlassbezogene Besichtigung der Mietsache gerichteten Klage erwachsende Beschwer des Vermieters übersteigt 300 € nicht.
    LG Berlin
    19.08.2021
  3. VIII ZR 5/20 - Mehrere Mieterhöhungen bei trennbaren Modernisierungsmaßnahmen
    Leitsatz: ...Senatsurteile vom 17. Dezember 2014 - VIII ZR 88/13...
    BGH
    28.04.2021
  4. VIII ZB 21/20 - Rechtsweg bei Streit über Zahlungsanspruch von Betreibern von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften gegenüber öffentlichen Leistungsträgern
    Leitsatz: ...- VIII ZB 20/20, zur Veröffentlichung in BGHZ...
    BGH
    09.02.2021
  5. 65 S 4/17 - Schadensersatzanspruch des von Hartz IV lebenden Mieters nach unberechtigter Vollstreckung
    Leitsatz: 1. Wartet der Vermieter die Rechtskraft eines nur vorläufig vollstreckbaren Räumungsurteils nicht ab, trägt er vollständig die Gefahr einer unberechtigten Vollstreckung; auf die Richtigkeit des aufhebenden oder abändernden Urteils kommt es nicht an.2. Ein Schadensersatzanspruch des Mieters aus unberechtigter Räumungsvollstreckung scheidet nicht von vornherein deshalb aus, weil die Miete für die neue Wohnung - wie für die vorherige - vom JobCenter gezahlt wird.(Leitsätze der Redaktion)
    LG Berlin
    01.12.2020
  6. 11 W 2/19 - Rechtsweg aus einer Kostenübernahmeerklärung des Sozialhilfeträgers zu den ordentlichen Gerichten
    Leitsatz: Für den Zahlungsanspruch, den ein Vermieter aus einer Kostenübernahmeerklärung des Sozialhilfeträgers ableitet, ist der Zivilrechtsweg gegeben (gegen BVerwG NJW 1994, 2968). (Leitsatz der Redaktion)
    KG
    06.05.2019
  7. 5 O 114/18 - Keine Amtspflichtverletzung des JobCenters bei Mietausfall aufgrund unzureichender Informationen über Mieter
    Leitsatz: 1. Ob eine Amtspflicht gegenüber einem geschädigten Dritten besteht, bestimmt sich danach, ob die Amtspflicht - wenn auch nicht notwendig allein, so doch wenigstens auch - den Sinn hat, gerade sein Interesse wahrzunehmen. 2. § 22 Abs. 7 Satz 1 SGB II, der vorsieht, dass der Sozialleistungsträger, soweit Arbeitslosengeld II als Bedarf für Unterkunft und Heizung geleistet wird, dieses auf Antrag der leistungsberechtigten Person an den Vermieter oder andere Empfangsberechtigte zu zahlen hat, stellt keine drittbezogene Amtspflicht dar. (Leitsätze der Redaktion)
    LG Köln
    16.04.2019
  8. VIII ZR 88/18 - Weiterveräußerung einer unter Eigentumsvorbehalt veräußerten und grundpfandrechtlich gesicherten Photovoltaikanlage
    Leitsatz: Wird eine unter verlängertem Eigentumsvorbehalt verkaufte Photovoltaikanlage vom Eigentumsvorbehaltskäufer weiterveräußert und die hieraus diesem zustehende Kaufpreisforderung (ein zweites Mal) an seine kreditgebende Bank abgetreten, liegt in der Kaufpreiszahlung des Zweiterwerbers bei objektiver Betrachtungsweise aus der Sicht des Zuwendungsempfängers eine Leistung an die Bank, wenn diese die Bewilligung eines für die Durchführung des Kaufvertrags erforderlichen Rangrücktritts mit einem ihr zustehenden Grundpfandrecht von der Zahlung auf ein bankeigenes Konto (CpD) abhängig macht. In einem solchen Fall kann sich die Bank nicht darauf berufen, bloße Zahlstelle gewesen zu sein.
    BGH
    20.03.2019
  9. VIII ZR 39/17 - Direktanspruch des JobCenters gegen Vermieter nach irrtümlicher Mietzahlung
    Leitsatz: Hat das JobCenter das dem Wohnungsmieter zustehende Arbeitslosengeld II als Bedarf für Unterkunft und Heizung versehentlich auch noch nach der Beendigung des Mietverhältnisses im Wege der Direktzahlung nach § 22 Abs. 7 Satz 1 SGB II an den bisherigen Vermieter gezahlt, kann es von diesem - unter dem Gesichtspunkt einer fehlenden (widerrufenen) Anweisung - unmittelbar die Herausgabe der ohne rechtlichen Grund erfolgten Zuvielzahlung im Wege der Nichtleistungskondiktion (§ 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 2 BGB) verlangen.
    BGH
    31.01.2018
  10. 7 C 39/17 - Eintritt sonstiger Personen in das Mietverhältnis nach Tod des Mieters
    Leitsatz: Der Eintritt sonstiger Personen in das Mietverhältnis nach dem Tod des Mieters setzt ein intimes Verhältnis mit dem Verstorbenen nicht voraus. (Leitsatz der Redaktion)
    AG Tempelhof-Kreuzberg
    11.12.2017