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Urteil Fristlose Kündigung wegen Bedrohung von Mitarbeitern des Vermieters


Schlagworte

Fristlose Kündigung wegen Bedrohung von Mitarbeitern des Vermieters

Leitsätze

1. Eine Bedrohung von Leib und Leben des Vermieters und seiner Mitarbeiter (hier mit der Äußerung „Ich hole meinen Pitbull von oben, der zerfleischt euch“) ist grundsätzlich geeignet, den Vermieter zur außerordentlichen Kündigung des Mietverhältnisses zu berechtigten.

2. Der Versuch des Mieters, durch sein Verhalten den Vermieter an der Ausübung seiner vertraglichen Rechte zu hindern (hier: Selbstjustiz durch Zugangsverhinderung), macht die Fortsetzung des Mietverhältnisses unmöglich.

(Leitsätze der Redaktion)

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