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Urteil Kein Rechtsschutzbedürfnis für Auskunftsanspruch des Mieters zu Sondertat-beständen nach der Mietpreisbremse
Schlagworte
Kein Rechtsschutzbedürfnis für Auskunftsanspruch des Mieters zu Sondertat-beständen nach der Mietpreisbremse
Leitsatz
Für eine Klage auf Auskunft zur Überschreitung der Mietpreisbremse wegen höherer Vormiete, Modernisierungsmaßnahmen oder Neubau besteht jedenfalls bei nach dem 31. Dezember 2018 abgeschlossenen Mietverträgen kein Rechtsschutzbedürfnis.
(Leitsatz der Redaktion)
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