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Suchergebnis Urteilssuche (6 Urteile)

  1. 11 C 65/24 - Anspruch auf Untervermietung nur bei konkretem Rückkehrwillen
    Leitsatz: 1. Der Wohnraummieter hat keinen Anspruch auf Gestattung der Untervermietung, wenn er seinen Lebensmittelpunkt an einem anderen Ort begründet hat und ein konkreter Rückkehrwille nicht ersichtlich ist (Anschluss an LG Berlin GE 2017, 778).2. Das ist dann anzunehmen, wenn er selbst erklärt, das bisherige Wohnumfeld sei sozial schwierig und er behalte sich die Wohnung für Notfälle „ggf.“ vor.(Leitsätze der Redaktion)
    AG Schöneberg
    03.07.2024
  2. 65 S 24/14 - Betriebskostenabrechnung; Wirtschaftseinheit; Abrechnungseinheit; Vorwegabzug
    Leitsatz: 1. Der Vermieter ist berechtigt, eine Wirtschaftseinheit aus mehreren ihm gehörenden Gebäuden zu bilden, wenn die Wohnung zu einer aus einer Vielzahl von derartigen Wohngebäuden bestehenden und gemeinsam errichteten Siedlung gehört, deren gemeinsame Verwaltung wirtschaftlich sinnvoll ist, und die keine wesentlichen Unterschiede in der Bauweise, Ausstattung und Größe aufweisen. 2. Der Vermieter braucht, wenn der Leistungserbringer eine gesonderte Rechnung für jede Abrechnungseinheit erstellt, nur den sich daraus ergebenden Betrag für die Abrechnungseinheit anzugeben und nicht, welche Gesamtkosten auf die gesamte Wirtschaftseinheit entfallen. (Leitsätze der Redaktion)
    LG Berlin
    06.08.2014
  3. 65 S 24/25 - Kündigung wegen unerlaubter Gebrauchsüberlassung der Mietwohnung an Dritte, Aufnahme eines Lebensgefährten
    Leitsatz: 1. Ein Mieter, der es unterlässt, die erforderliche Erlaubnis des Vermieters vor Überlassung der Räumlichkeiten an einen Dritten einzuholen, verstößt stets gegen seine Pflichten aus dem Mietverhältnis, dies selbst dann, wenn er einen Anspruch auf die Erteilung der Erlaubnis hat. In diesem Fall kann sich die auf eine fehlende Erlaubnis gestützte Kündigung allenfalls dann als rechtsmissbräuchlich erweisen, wenn der Vermieter seinerseits zur Erteilung der Erlaubnis verpflichtet war und ihm somit selbst eine Vertragsverletzung zur Last fällt.2. Auf die Erteilung der Erlaubnis zur Aufnahme des Lebensgefährten in die Wohnung hat der Mieter in der Regel auch einen Anspruch; dies gilt allerdings nur, solange der Mieter selbst die Wohnung noch in eigener Person nutzt, das heißt der Lebensgefährte in den Haushalt des Mieters aufgenommen wird, um dort gemeinsam zu leben. 3. Bei beendetem Mietverhältnis kann der Kl. die Mietsache auch von einem Dritten zurückfordern, dem der Mieter die Wohnung zum Gebrauch überlassen hat. (Leitsätze der Redaktion)
    LG Berlin II
    31.07.2025
  4. BVerwG 8 C 18.07 - Behörde; Bestellung; privater Dritter; maßgebliche Rechtsgrundlage; Begründungselement; Vergütung; Auslagen; Kostentragung; Vorfinanzierung; Risikoausfall; gesetzliche Vertreter; unbekannte Eigentümer
    Leitsatz: 1. Art. 233 § 2 Abs. 3 EGBGB i. V. m. § 16 Abs. 3 VwVfG räumt dem gesetzlichen Vertreter, der auf Antrag eines Dritten bestellt worden ist, keinen Anspruch auf Festsetzung einer angemessenen Vergütung und Erstattung seiner baren Auslagen gegen die Bestellungsbehörde ein. 2. Normzweck und Interessenlage gebieten keine analoge Anwendung von Art. 233 § 2 Abs. 3 EGBGB i. V. m. § 16 Abs. 3 VwVfG mit der Folge, dass der gesetzliche Vertreter einen Vergütungs- und Erstattungsanspruch gegen einen privaten Dritten geltend machen kann, der seine Bestellung beantragt hat.
    BVerwG
    02.07.2008
  5. VG 29 A 159.95 - Wiederaufgreifen des Verfahrens; Nachreichen neuer Beweismittel; Rechtserheblichkeit des nachträglichen Vorbringens; besatzungshoheitliche Enteignung; Restitutionsausschluss; Rückübertragungsausschluss; Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund
    Leitsatz: 1. Zur Anwendbarkeit des § 51 VwVfG im Vermögensrecht. 2. Es besteht kein Anspruch auf Wiederaufgreifen des Verfahrens nach § 51 Abs. 1 Nr. 2 VwVfG, wenn die Behörde bei ursprünglicher Kenntnis der nach Bestandskraft vorgelegten Beweismittel nicht anders entschieden hätte.
    VG Berlin
    01.07.1999
  6. VIII ZR 49/07 - Betriebskostenabrechnung wahlweise nach Leistungs- bzw. Zeitabgrenzungsprinzip oder Abflussprinzip; Verbrauchsprinzip
    Leitsatz: §§ 556 ff. BGB legen den Vermieter bei der Abrechnung von Betriebskosten nicht auf eine Abrechnung nach dem so genannten Leistungsprinzip fest; auch eine Abrechnung nach dem Abflussprinzip ist grundsätzlich zulässig.
    BGH
    20.02.2008