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Urteil Rein verbrauchsabhängige Heizkostenverteilung bei Gewerberaum zulässig


Schlagworte

Rein verbrauchsabhängige Heizkostenverteilung bei Gewerberaum zulässig

Leitsätze

a) Nach § 10 HeizkostenV können in einem Mietvertrag über Gewerberäume auch rein verbrauchsabhängige Kostenverteilungen vereinbart werden.

b)  Eine ergänzende Vertragsauslegung kommt nur bei einem Vertrag in Betracht, der wegen einer planwidrigen Unvollständigkeit eine Regelungslücke aufweist (im Anschluss an Senatsurteil vom 15. Oktober 2014 - XII ZR 111/12 - WM 2014, 2280).

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