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Suchergebnis Urteilssuche (6 Urteile)

  1. 3 U 76/17 - Zulässigkeit einer Nebenintervention des Mieters
    Leitsatz: 1. Der bloße Wunsch eines Nebenintervenienten, der Rechtsstreit möge zugunsten einer Partei entschieden werden, und die Erwartung, dass die damit befassten Gerichte auch in einem künftigen eigenen Rechtsstreit mit einer Partei an einem einmal eingenommenen Standpunkt festhalten und zu einer letztlich auch ihm günstigen Entscheidung gelangen, stellen lediglich Umstände dar, die ein tatsächliches Interesse am Obsiegen einer Partei zu erklären vermögen. Das genügt indes ebenso wenig wie der denkbare Umstand, dass in beiden Fällen dieselben Ermittlungen angestellt werden müssen oder über gleichgelagerte Rechtsfragen zu entscheiden ist. 2. Eine entsprechend § 68 ZPO eintretende Bindung wirkt nie zu Lasten der unterstützten Partei. Die Streithilfewirkung tritt vielmehr nur gegenüber dem Dritten ein.
    OLG Rostock
    28.03.2019
  2. XII ZR 76/17 - Vertragliche Mietvertragsaufhebung mit Kündigungsfolge für Untermieter
    Urteil: ...und wies die u. a. auf Feststellung der...
    BGH
    18.04.2018
  3. 24 W 38/19 - Streitwert bei Abrechnungsanfechtung
    Leitsatz: ...berechnen. 3. Greift ein Wohnungseigentümer...
    KG
    31.07.2019
  4. XII ZR 92/19 - Vollständigkeitsklausel im Gewerbemietvertrag, Ausschluss mündlicher Nebenabreden
    Der Fall: .... Im Vertrag heißt es unter § 3: „Zustand...
    BGH
    03.03.2021
  5. XII ZR 46/18 - Rein verbrauchsabhängige Heizkostenverteilung bei Gewerberaum zulässig
    Der Fall: ...für 2012 und 2013 auf, die u. a...
    BGH
    30.01.2019
  6. IX ZB 39/05 - Keine Insolvenzanfechtung für Schenkungsvertrag mit Auflagen; Rückübertragungsanspruch für den Fall des Vermögensverfalls oder der Insolvenz; objektive Gläubigerbenachteiligung; Vormerkung; Aussonderungsrecht; Auflassungsvormerkung
    Leitsatz: Ein Schenkungsvertrag über ein Grundstück, in dem zugleich ein durch Vormerkung gesicherter Rückübertragungsanspruch für den Fall des Vermögensverfalls oder der Insolvenz des Begünstigten vereinbart wird, ist im Insolvenzverfahren über das Vermögen des Begünstigten mangels objektiver Gläubigerbenachteiligung nicht anfechtbar.
    BGH
    13.03.2008