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11 C 414/15 - Mietspiegel als Beweismittel für die Ermittlung der ortsüblichen Miete bei Mietpreisbremsen-RügeUrteil: ...eingelegt (65 S 424/16)....AG Neukölln08.09.2016
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III ZR 103/10 - Erweiterte Prospekthaftung; Werbebroschüren für ein Anlageprodukt als Bestandteil des Emissionsprospektes im Rechtssinne; Haftung eines Spitzenpolitikers für werbliche Äußerungen; Haftung als Hintermann und/oder Garant; Causa Rupert ScholzLeitsatz: a) Auch ein körperlich von dem ausdrücklich als Emissionsprospekt bezeichneten Druckwerk getrenntes Schriftstück, das zusammen mit diesem vertrieben wird, kann bei der gebotenen Gesamtbetrachtung Bestandteil eines Anlageprospekts im Rechtssinn sein. b) Zur Verantwortlichkeit eines früheren Spitzenpolitikers und Inhabers eines Lehrstuhls unter anderem für Finanzrecht nach den Grundsätzen der Prospekthaftung im engeren Sinn, wenn er sich in einem Prospektbestandteil über die Eigenschaften einer Anlage äußert.BGH17.11.2011
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IX ZR 232/04 - Zwangssicherungshypothek nach Freigabe im InsolvenzverfahrenLeitsatz: a) Von der insolvenzrechtlichen Rückschlagsperre betroffene Sicherungen eines Gläubigers sind gegenüber jedermann (schwebend) unwirksam. b) Wird infolge der insolvenzrechtlichen Rückschlagsperre eine Zwangshypothek unwirksam, entsteht keine Eigentümergrundschuld. c) Sicherungen eines Gläubigers, die infolge der Rückschlagsperre unwirksam geworden sind, können ohne Neueintragung mit entsprechend verändertem Rang wirksam werden, wenn sie als Buchposition erhalten sind und die Voraussetzungen für eine Neubegründung der Sicherung im Wege der Zwangsvollstreckung bestehen. d) Gibt der Insolvenzverwalter ein Grundstück aus der Masse frei, welches buchmäßig mit einer durch die Rückschlagsperre unwirksam gewordenen Zwangshypothek belastet ist, kann die Zwangshypothek trotz des Verbots, während des Insolvenzverfahrens in massefreies Vermögen des Schuldners zu vollstrecken, schon im Zeitpunkt der Freigabe wieder wirksam werden.BGH19.01.2006
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67 S 149/22 - Maximaler Beschwerdewert für Auskunftserteilung zur MietpreisbremseLeitsatz: Die aus der Verurteilung zur Auskunftserteilung gemäß § 556g Abs. 3 BGB erwachsende materielle Beschwer des Vermieters übersteigt 600 € grundsätzlich nicht.LG Berlin02.08.2022