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Urteil Maximaler Beschwerdewert für Auskunftserteilung zur Mietpreisbremse
Schlagworte
Maximaler Beschwerdewert für Auskunftserteilung zur Mietpreisbremse
Leitsatz
Die aus der Verurteilung zur Auskunftserteilung gemäß § 556g Abs. 3 BGB erwachsende materielle Beschwer des Vermieters übersteigt 600 € grundsätzlich nicht.
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