Urteil Pflichten aus Beratungsvertrag
Schlagworte
Pflichten aus Beratungsvertrag; Darlegungs- und Beweislast; Vermutung für Information über Eigenaufwand bei unvollständigen und fehlerhaften Beratungsunterlagen; Drittwiderklage; Schrottimmobilien; Vorbelastungsvollmacht; Zwangsversteigerung; Belastungsvollmacht
Leitsätze
a) Der Käufer trägt die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass der Verkäufer seine Pflichten aus einem Beratungsvertrag verletzt hat, auch dann, wenn dieser ihm ein unvollständiges und insoweit fehlerhaftes Berechnungsbeispiel zur Ermittlung des monatlichen Eigenaufwands vorgelegt hat. Die schriftliche Beratungsunterlage trägt nicht die Vermutung, dass dem Kaufinteressenten keine weiteren, über die schriftliche Berechnung hinausgehenden Informationen erteilt worden sind.
b) Eine isolierte Drittwiderklage gegen den Zedenten der Klageforderung, mit der die Feststellung beantragt wird, dass ihm keine Ansprüche zustehen, ist zulässig.
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