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Suchergebnis Urteilssuche (8 Urteile)

  1. V ZR 104/20 - Zurückbehaltungsrecht des Grundstückskäufers
    Leitsatz: ...vom 14. Februar 2020 - V ZR 11/18, BGHZ 225...
    BGH
    19.11.2021
  2. 63 S 94/20 - Modernisierung in denkmalgeschützter Wohnanlage
    Leitsatz: Zur Abgrenzung von Modernisierung zu Luxusmodernisierung. (Leitsatz der Redaktion)
    LG Berlin
    21.12.2021
  3. V ZR 91/21 - Anspruch auf Löschungsbewilligung
    Leitsatz: ...von Senat, Urteil vom 17. Juni 1994 - V ZR...
    BGH
    09.12.2022
  4. V ZR 114/07 - Pflichten aus Beratungsvertrag; Darlegungs- und Beweislast; Vermutung für Information über Eigenaufwand bei unvollständigen und fehlerhaften Beratungsunterlagen; Drittwiderklage; Schrottimmobilien; Vorbelastungsvollmacht; Zwangsversteigerung; Belastungsvollmacht
    Leitsatz: a) Der Käufer trägt die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass der Verkäufer seine Pflichten aus einem Beratungsvertrag verletzt hat, auch dann, wenn dieser ihm ein unvollständiges und insoweit fehlerhaftes Berechnungsbeispiel zur Ermittlung des monatlichen Eigenaufwands vorgelegt hat. Die schriftliche Beratungsunterlage trägt nicht die Vermutung, dass dem Kaufinteressenten keine weiteren, über die schriftliche Berechnung hinausgehenden Informationen erteilt worden sind. b) Eine isolierte Drittwiderklage gegen den Zedenten der Klageforderung, mit der die Feststellung beantragt wird, dass ihm keine Ansprüche zustehen, ist zulässig.
    BGH
    13.06.2008
  5. V ZR 139/04 - Kaufvertrag, Sachenrechtsbereinigungsgesetz
    Leitsatz: .... v. 6. April 2001, V ZR 438/99, ZOV 2001...
    BGH
    14.01.2005
  6. V ZR 196/19 - Keine Inhaltskontrolle der Gemeinschaftsordnung, Einladungsfristen und historische Adressen
    Leitsatz: Die Regelungen über die Inhaltskontrolle Allgemeiner Geschäftsbedingungen (§§ 307 ff. BGB) sind auf die Gemeinschaftsordnung der Wohnungseigentümer grundsätzlich nicht entsprechend anwendbar. Von dem teilenden Eigentümer vorgegebene Bestimmungen in der Gemeinschaftsordnung, die in einem spezifischen Zusammenhang mit der einseitigen Aufteilung stehen, unterliegen einer Inhaltskontrolle im Hinblick auf einen Missbrauch der einseitigen Gestaltungsmacht; diese Inhaltskontrolle richtet sich unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Einzelfalls am Maßstab von Treu und Glauben gemäß § 242 BGB aus. Enthält die Gemeinschaftsordnung einer Wohnungseigentümergemeinschaft für die Eigentümerversammlung folgende Regelung: „Für die Ordnungsmäßigkeit der Einberufung genügt die Absendung an die Anschrift, die dem Verwalter von dem Wohnungseigentümer zuletzt mitgeteilt worden ist.“, so setzt die Ordnungsmäßigkeit der Einberufung nicht den Zugang, sondern lediglich die rechtzeitige Absendung der Ladung an die Wohnungseigentümer voraus; dies bezieht sich auf alle Wohnungseigentümer und nicht nur auf diejenigen, die einen Wohnsitzwechsel nicht mitgeteilt haben. Eine solche Regelung ist wirksam.
    BGH
    20.11.2020
  7. I 24 U 160/08 - Betriebskostenvorauszahlung; Rückforderung der vom Mieter geleisteten Nachzahlung; Wasserkosten; Überschreitung des Abrechnungszeitraums; verspätete Ablesung; Niederschlagswasser; „Wasserverbrauchskosten“; Nebenkosten; formell unwirksame Betriebskostenabrechnung; Gewerbemietverhältnis; untergegangene Vorauszahlungen; Beweislast; Darlegungslast; materielle Unrichtigkeit einer Betriebskostenabrechnung
    Leitsatz: 1. Hat der Mieter auf eine Betriebskostenabrechnung eine Nachzahlung erbracht und fordert er danach seine Vorauszahlungen zurück, so trifft ihn die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass die Abrechnung inhaltlich unrichtig ist. 2. Zur formellen Wirksamkeit der Abrechnungspositionen „Wasserverbrauchskosten" und „Kosten der Abwasserbeseitigung incl. Niederschlagswasser".
    OLG Düsseldorf
    21.04.2009
  8. XII ZB 100/22 - Teilungsversteigerung der Ehegattenwohnung
    Leitsatz: a)  Der Schutz des räumlich-gegenständlichen Bereichs der Ehe und der grundsätzlich bis zur Rechtskraft der Scheidung fortbestehende Charakter der ehelichen Immobilie als Ehewohnung gebieten es nicht, eine Teilungsversteigerung der Ehegattenimmobilie in der Trennungszeit ohne eine Abwägung der beiderseitigen Interessen generell als unzulässig anzusehen (Fortführung von BGHZ 37, 38 = NJW 1962, 1244). b)  Die schutzwürdigen Belange des teilungsunwilligen Ehegatten werden durch ein Schrankensystem aus materiell-rechtlichen Einwendungen nach §§ 1365, 1353 Abs. 1 Satz 2, 242 BGB, die im Drittwiderspruchsverfahren geltend zu machen sind, und vollstreckungsschützenden Vorschriften im Teilungsversteigerungsverfahren nach § 180 Abs. 2 und 3 ZVG, § 765 a ZPO gewahrt.
    BGH
    16.11.2022