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Suchergebnis Urteilssuche (9 Urteile)
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V ZR 104/20 - Zurückbehaltungsrecht des GrundstückskäufersLeitsatz: ...vom 14. Februar 2020 - V ZR 11/18, BGHZ 225...BGH19.11.2021
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63 S 94/20 - Modernisierung in denkmalgeschützter WohnanlageLeitsatz: Zur Abgrenzung von Modernisierung zu Luxusmodernisierung. (Leitsatz der Redaktion)LG Berlin21.12.2021
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V ZR 91/21 - Anspruch auf LöschungsbewilligungLeitsatz: ...von Senat, Urteil vom 17. Juni 1994 - V ZR...BGH09.12.2022
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V ZR 114/07 - Pflichten aus Beratungsvertrag; Darlegungs- und Beweislast; Vermutung für Information über Eigenaufwand bei unvollständigen und fehlerhaften Beratungsunterlagen; Drittwiderklage; Schrottimmobilien; Vorbelastungsvollmacht; Zwangsversteigerung; BelastungsvollmachtLeitsatz: a) Der Käufer trägt die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass der Verkäufer seine Pflichten aus einem Beratungsvertrag verletzt hat, auch dann, wenn dieser ihm ein unvollständiges und insoweit fehlerhaftes Berechnungsbeispiel zur Ermittlung des monatlichen Eigenaufwands vorgelegt hat. Die schriftliche Beratungsunterlage trägt nicht die Vermutung, dass dem Kaufinteressenten keine weiteren, über die schriftliche Berechnung hinausgehenden Informationen erteilt worden sind. b) Eine isolierte Drittwiderklage gegen den Zedenten der Klageforderung, mit der die Feststellung beantragt wird, dass ihm keine Ansprüche zustehen, ist zulässig.BGH13.06.2008
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V ZR 139/04 - Kaufvertrag, SachenrechtsbereinigungsgesetzLeitsatz: .... v. 6. April 2001, V ZR 438/99, ZOV 2001...BGH14.01.2005
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V ZR 196/19 - Keine Inhaltskontrolle der Gemeinschaftsordnung, Einladungsfristen und historische AdressenLeitsatz: Die Regelungen über die Inhaltskontrolle Allgemeiner Geschäftsbedingungen (§§ 307 ff. BGB) sind auf die Gemeinschaftsordnung der Wohnungseigentümer grundsätzlich nicht entsprechend anwendbar. Von dem teilenden Eigentümer vorgegebene Bestimmungen in der Gemeinschaftsordnung, die in einem spezifischen Zusammenhang mit der einseitigen Aufteilung stehen, unterliegen einer Inhaltskontrolle im Hinblick auf einen Missbrauch der einseitigen Gestaltungsmacht; diese Inhaltskontrolle richtet sich unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Einzelfalls am Maßstab von Treu und Glauben gemäß § 242 BGB aus. Enthält die Gemeinschaftsordnung einer Wohnungseigentümergemeinschaft für die Eigentümerversammlung folgende Regelung: „Für die Ordnungsmäßigkeit der Einberufung genügt die Absendung an die Anschrift, die dem Verwalter von dem Wohnungseigentümer zuletzt mitgeteilt worden ist.“, so setzt die Ordnungsmäßigkeit der Einberufung nicht den Zugang, sondern lediglich die rechtzeitige Absendung der Ladung an die Wohnungseigentümer voraus; dies bezieht sich auf alle Wohnungseigentümer und nicht nur auf diejenigen, die einen Wohnsitzwechsel nicht mitgeteilt haben. Eine solche Regelung ist wirksam.BGH20.11.2020
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VIII ZR 114/22 - Prüfung einer nicht zu rechtfertigenden Härte, Räumung, SuizidgefahrLeitsatz: ...Senatsurteil vom 26. Oktober 2022 - VIII ZR 390/21...BGH10.04.2024
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I 24 U 160/08 - Betriebskostenvorauszahlung; Rückforderung der vom Mieter geleisteten Nachzahlung; Wasserkosten; Überschreitung des Abrechnungszeitraums; verspätete Ablesung; Niederschlagswasser; „Wasserverbrauchskosten“; Nebenkosten; formell unwirksame Betriebskostenabrechnung; Gewerbemietverhältnis; untergegangene Vorauszahlungen; Beweislast; Darlegungslast; materielle Unrichtigkeit einer BetriebskostenabrechnungLeitsatz: 1. Hat der Mieter auf eine Betriebskostenabrechnung eine Nachzahlung erbracht und fordert er danach seine Vorauszahlungen zurück, so trifft ihn die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass die Abrechnung inhaltlich unrichtig ist. 2. Zur formellen Wirksamkeit der Abrechnungspositionen „Wasserverbrauchskosten" und „Kosten der Abwasserbeseitigung incl. Niederschlagswasser".OLG Düsseldorf21.04.2009
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XII ZB 100/22 - Teilungsversteigerung der EhegattenwohnungLeitsatz: a) Der Schutz des räumlich-gegenständlichen Bereichs der Ehe und der grundsätzlich bis zur Rechtskraft der Scheidung fortbestehende Charakter der ehelichen Immobilie als Ehewohnung gebieten es nicht, eine Teilungsversteigerung der Ehegattenimmobilie in der Trennungszeit ohne eine Abwägung der beiderseitigen Interessen generell als unzulässig anzusehen (Fortführung von BGHZ 37, 38 = NJW 1962, 1244). b) Die schutzwürdigen Belange des teilungsunwilligen Ehegatten werden durch ein Schrankensystem aus materiell-rechtlichen Einwendungen nach §§ 1365, 1353 Abs. 1 Satz 2, 242 BGB, die im Drittwiderspruchsverfahren geltend zu machen sind, und vollstreckungsschützenden Vorschriften im Teilungsversteigerungsverfahren nach § 180 Abs. 2 und 3 ZVG, § 765 a ZPO gewahrt.BGH16.11.2022