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Urteil Rechtzeitigkeit der Mietzahlung bei fehlgeleiteter Überweisung


Schlagworte

Rechtzeitigkeit der Mietzahlung bei fehlgeleiteter Überweisung

Leitsatz

Für die Rechtzeitigkeit der Mietzahlung genügt es, dass der Mieter seinem Zahlungsdienstleister den Zahlungsauftrag für die Überweisung bis zum dritten Werktag des Monats erteilt und das Konto des Mieters ausreichend gedeckt ist. Der Eintritt des Leistungserfolgs - die Gutschrift auf dem Konto des Vermieters - ist dafür nicht erforderlich.

(Leitsatz der Redaktion)

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