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24 W 1701/91 - Wohnungseigentum; Eigentümerversammlung; Einberufung; Jahresabrechnung; Wirtschaftsplan; VorschussanspruchLeitsatz: 1. Auch im Falle einer fehlerhaften Einberufung der Eigentümerversammlung kann die Nichterreichbarkeit der Zustimmung der Wohnungseigentümer zu der vom Verwalter vorgelegten Jahresabrechnung festgestellt werden, wenn bei der die Jahresabrechnung ablehnenden Beschlußfassung sämtliche Wohnungseigentümer mitgewirkt haben. 2. a) Kommt eine zeitgerechte Beschlußfassung der Wohnungseigentümergemeinschaft über den Wirtschaftsplan nicht zustande, kann jeder Wohnungseigentümer zur Abwendung unabschätzbarer Schadensrisiken vor Ablauf der Wirtschaftsperiode die gerichtliche Erstfestsetzung des Wirtschaftsplans und die sofortige Fälligstellung der sich daraus ergebenden Vorschußansprüche durch einstweilige Anordnung auch dann verlangen, wenn eine vorgängige Abstimmung über die Wirtschaftsplanung in einer ordnungsgemäß einberufenen Eigentümerversammlung noch nicht stattgefunden hat. b) Auch bei der gerichtlichen Ersetzung des Wirtschaftsplans ist es gerechtfertigt, zugleich die Fortgeltung des Wirtschaftsplans bis zur Beschlußfassung über den nächsten Wirtschaftsplan anzuordnen.KG10.03.1993
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1 BvR 1192/92 - Verfassungsbeschwerde; Informationsfreiheit; ParabolantenneLeitsatz: Das Interesse eines Hauseigentümers, über die äußere Gestaltung seines Hauses zu bestimmen, überwiegt das Interesse eines Mieters an der Anbringung einer Parabolantenne jedenfalls dann, wenn der Hauseigentümer den Mietern die Teilhabe an den neuen Medien durch Bereitstellung eines Kabelanschlusses oder einer Gemeinschaftsantennenanlage ermöglicht. (Leitsatz der Redaktion)BVerfG10.03.1993
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3 VG A 183/92 - Klagebefugnis; Vorhabensträger; Rückgabebescheid; InvestitionsvorrangbescheidLeitsatz: Keine Klagebefugnis des Vorhabensträgers gegen den Rückgabebescheid.VG Halle11.03.1993
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BVerwG 7 C 15.92 - Treuhandanstalt; Parteienvermögen; Vermögensverwaltung; GrundstücksverwaltungLeitsatz: Das Vermögen einer im März 1990 mit Mitteln der SED-Nachfolgepartei PDS gegründeten GmbH zur Vermögens- und Grundstücksverwaltung, die Vermögen der SED/PDS zur Verwaltung und Nutzung übernommen hat, unterliegt der treuhänderischen Verwaltung durch die Treuhandanstalt.BVerwG11.03.1993
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2 T 88/93 - LPG-Eigentum; Grundbucheintragung von isolierten LPG-Eigentum; Subsidiarität des VZOG-FeststellungsverfahrensLeitsatz: 1. Eine LPG erwarb nach § 27 LPGG an Gebäuden, Anlagen und Anpflanzungen isoliertes Eigentum. 2. Dieses Eigentum bleibt nach dem 3. Oktober 1989 bis zum 31. Dezember 1994 erhalten. 3. Es unterliegt dem Grundstücksrecht des BGB. Hierfür sind Grundbuchblätter einzurichten. 4. Ist die Eigentumslage unklar, so hat das Grundbuchamt mit den Mitteln der freiwilligen Gerichtsbarkeit den Sachverhalt zu erforschen. Das Feststellungsverfahren nach VZOG ist subsidiär.BezG Meiningen12.03.1993
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30 REMiet 5/92 - wirksame Vorauszahlungsklausel; Aufrechnung gegen eine MietforderungLeitsatz: Die wohnungsmietvertragliche Formularklausel, daß der Mieter die Miete monatlich im voraus zu zahlen hat, wird nicht dadurch unwirksam im Sinne der §§ 9 ff. AGB-Gesetz, daß eine weitere Formularklausel die Aufrechnung gegen eine Mietforderung nur bei schriftlicher Anzeige der Aufrechnungsabsicht mindestens einen Monat vor Fälligkeit der Mietforderung zuläßt.OLG Hamm15.03.1993
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BVerwG 7 C 13.93 - Rückübertragung; Kommunalgrundstücke; Sportstätte; Stadion; KapitalgesellschaftLeitsatz: Grundstücke im Gebiet der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik, die dem Zentralstaat von Gemeinden unentgeltlich zur Verfügung gestellt worden sind und die im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 3 TreuhG kommunalen Aufgaben und kommunalen Dienstleistungen dienen, sind den Gemeinden auch dann zurückzuübertragen, wenn sie aufgrund der §§ 11 Abs. 2, 23 TreuhG am 1. Juli 1990 in das Eigentum einer aus einem volkseigenen Betrieb entstandenen Kapitalgesellschaft übergegangen sind. Das gilt auch, wenn inzwischen über das Vermögen der Kapitalgesellschaft das Gesamtvollstreckungsverfahren eröffnet worden ist.BVerwG18.03.1993
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85 T 209/92 - Haftung des Wohnungsveräußerers für WohngeldrückständeLeitsatz: 1. Der Beschluß der Wohnungseigentümergemeinschaft über die Jahreshausgeldeinzelabrechnungen zu Lasten des Veräußerers ist unwirksam, wenn dieser zum Zeitpunkt der Beschlußfassung bereits nicht mehr Miteigentümer war.2. Der Veräußerer einer Eigentumswohnung haftet auch nach dem Beschluß der Wohnungseigentümergemeinschaft über die Jahres-hausgeldabrechnung zu seinen Lasten oder zu Lasten des Wohnungserwerbers für von ihm nicht beglichene Hausgeldvorschußforderungen aufgrund des Wirtschaftsplanes weiter. Die Abrechnung gegenüber dem Neueigentümer vermag die auf dem Beschluß über den Wirtschaftsplan beruhende Rechtsgrundlage gegenüber dem Alteigentümer nicht zu beseitigen.LG Berlin18.03.1993
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VII ZR 176/92 - Baubetreuungsvertrag; Planungsvertrag; Koppelungsverbot; Honorierung der PlanungsleistungLeitsatz: Vereinbaren die Parteien eines angestrebten Baubetreuungsvertrages, daß der Baubetreuer zunächst die Leistungen nach Phasen 1 und 2 des § 15 Abs. 1 HOAI zu erbringen hat, und sieht der Planungsvertrag für den Fall, daß der Bauinteressent die vorgesehenen Bauleistungen nicht in Anspruch nimmt, eine Honorierung der Planungsleistung vor, verstößt der Planungsvertrag in der Regel nicht gegen das Koppelungsverbot des Art. 10 § 3 MietRVerbG, auch wenn der Bau betreuer das zu bebauende Grundstück "an der Hand" hat.BGH18.03.1993
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65 S 237/92 - Zeitmietvertrag; Eigenbedarf; FortsetzungsverlangenLeitsatz: Bei einem befristeten Mietverhältnis kann der Mieter nur dann keine Fortsetzung verlangen, wenn der Vermieter bei Vertragsabschluß einen konkreten Eigenbedarf mitgeteilt hatte.LG Berlin19.03.1993