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Urteil LPG-Eigentum


Schlagworte

LPG-Eigentum; Grundbucheintragung von isolierten LPG-Eigentum; Subsidiarität des VZOG-Feststellungsverfahrens

Leitsätze

1. Eine LPG erwarb nach § 27 LPGG an Gebäuden, Anlagen und Anpflanzungen isoliertes Eigentum.

2. Dieses Eigentum bleibt nach dem 3. Oktober 1989 bis zum 31. Dezember 1994 erhalten.

3. Es unterliegt dem Grundstücksrecht des BGB. Hierfür sind Grundbuchblätter einzurichten.

4. Ist die Eigentumslage unklar, so hat das Grundbuchamt mit den Mitteln der freiwilligen Gerichtsbarkeit den Sachverhalt zu erforschen. Das Feststellungsverfahren nach VZOG ist subsidiär.

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