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XII ZR 1/92 - ZweckentfremdungsverbotLeitsatz: Ein Mietvertrag, der gegen das Zweckentfremdungsverbot verstößt, ist wirksam (Leitsatz der Redaktion).BGH10.11.1993
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XII ZR 161/91 - Gewerberaum; StromversorgungLeitsatz: Ein Mietvertrag über gewerbliche Räume berechtigt den Vermieter nicht ohne weiteres, die vermieteten Räume statt ihres an sich mög-lichen Anschlusses an die öffentliche Stromversorgung selbst mit elektrischer Energie zu versorgen; vielmehr bedarf es dazu grundsätzlich einer ausdrücklichen Absprache.BGH30.06.1993
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XII ZR 74/91 - Kabelfernsehen; Anschließungsvertrag für Breitbandkabelanschlüsse; Formularklausel; MindestdauerLeitsatz: Die in einem formularmäßigen "Anschließungsvertrag für Breitbandkabelanschlüsse" an das Rundfunk- und Fernsehnetz enthaltene Klausel "dieser Vertrag wird über eine Mindestdauer von 144 Monaten abgeschlossen" benachteiligt den Anschlußnehmer nicht unangemessen im Sinne von § 9 AGBG.BGH10.02.1993
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VIII ZR 22/92 - Gewährleistungsanspruch; Mängelbeseitigungskosten; Instandsetzungskosten; Verwendungsersatzanspruch; AufwendungsersatzanspruchLeitsatz: 1. Der Mieter kann auch dann Erstattung der Instandsetzungskosten vom Vermieter verlangen, wenn ihm die Mietsache wegen der Mängel zu einem stark verringerten Mietzins überlassen wurde. 2. Darüber hinausgehende Verwendungen sind erstattungsfähig, wenn die Arbeiten dem mutmaßlichen Willen des Vermieters entsprachen oder die Mietsache dadurch einen Wertzuwachs erhalten hat. (Leitsätze der Redaktion)BGH20.01.1993
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VIII ZR 10/92 - Wohnungsmietvertrag; Formularklauseln; Umlagemaßstab für Heiz-und Warmwasserkosten; Betriebskostenumlagerhöhung; Kapitalkostenerhöhungsklausel; Breitbandkabelanschluss; Tierhaltungsklausel; DübelklauselLeitsatz: Zur Auslegung und Zulässigkeit von Formularklauseln in einem Wohnungsmietvertrag.BGH20.01.1993
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VIII ARZ 6/92 - Mietvertrag; Eintrittsrecht des überlebenden Partners einer eheähnlichen GemeinschaftLeitsatz: Der überlebende Partner einer eheähnlichen Gemeinschaft tritt in entsprechender Anwendung des § 569 a Abs. 2 Satz 1 BGB in den Mietvertrag des verstorbenen Mieters ein.BGH13.01.1993
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VIII ARZ 1/93 - Rechtsentscheid; Kündigung wegen ÜberbelegungLeitsatz: Der Vermieter ist nicht berechtigt, das Mietverhältnis allein deshalb fristlos wegen vertragswidrigen Gebrauchs gemäß § 553 BGB zu kündigen, weil die Wohnung durch Zuzug von Kindern des Mieters in erheblichem Umfang überbelegt ist, den Vermieter beeinträchtigende Auswirkungen indessen nicht festzustellen sind.BGH14.07.1993
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VII ZR 25/93 - Bauvertrag mit Grundstückserwerb; BeurkundungspflichtLeitsatz: Schließt ein Generalunternehmer mit einem Eigenheiminteressenten einen Bauvertrag für ein bestimmtes, von dem Interessenten noch zu erwerbendes Grundstück, so kann ein ausdrücklicher Bezug der versprochenen Bauleistung auf dieses konkrete Grundstück für einen einheitlichen Vertragswillen sprechen.BGH16.12.1993
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VII ZR 217/92 - Garantieanspruch; Mangel; Darlegungslast; BeweislastLeitsatz: 1. Ein Garantieanspruch nach § 93 Abs. 1 des Gesetzes über das Vertragssystem in der sozialistischen Wirtschaft vom 25. März 1982 setzt nicht voraus, daß der Auftraggeber den festgestellten Mangel angezeigt hat. 2. Ein Garantieanspruch nach § 93 Abs. 1 dieser Vorschrift ist unter der Voraussetzung, daß "der Mangel auf eine grobe Verletzung der Pflicht zur qualitätsgerechten Leistung zurückzuführen ist", auch dann gegeben, wenn der Mangel schon innerhalb der Garantiezeit festgestellt wurde. 3. Dem Auftraggeber obliegt die Darlegungs- und Beweislast dafür, daß "der Mangel auf eine grobe Verletzung der Pflicht zur qualitätsgerechten Leistung zurückzuführen ist."BGH16.12.1993
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VII ZR 192/92 - Architektenhonorar; Vereinbarung einer Nebenkostenpauschale; SchuldbeitrittLeitsatz: 1. Nebenkosten können nur pauschal abgerechnet werden, wenn die Beteiligten dies bei Auftragserteilung schriftlich vereinbart haben. Dazu genügen ein schriftliches Angebot und eine schriftliche Annahme auf unterschiedlichen Schriftstücken nicht. 2. Das Angebot eines Schuldbeitritts bedarf nach der Verkehrssitte im allgemeinen keiner Erklärung der Annahme gegenüber dem Antragenden.BGH28.10.1993