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  1. VII ZR 25/93 - Bauvertrag mit Grundstückserwerb; Beurkundungspflicht
    Leitsatz: Schließt ein Generalunternehmer mit einem Eigenheiminteressenten einen Bauvertrag für ein bestimmtes, von dem Interessenten noch zu erwerbendes Grundstück, so kann ein ausdrücklicher Bezug der versprochenen Bauleistung auf dieses konkrete Grundstück für einen einheitlichen Vertragswillen sprechen.
    BGH
    16.12.1993
  2. VII ZR 217/92 - Garantieanspruch; Mangel; Darlegungslast; Beweislast
    Leitsatz: 1. Ein Garantieanspruch nach § 93 Abs. 1 des Gesetzes über das Vertragssystem in der sozialistischen Wirtschaft vom 25. März 1982 setzt nicht voraus, daß der Auftraggeber den festgestellten Mangel angezeigt hat. 2. Ein Garantieanspruch nach § 93 Abs. 1 dieser Vorschrift ist unter der Voraussetzung, daß "der Mangel auf eine grobe Verletzung der Pflicht zur qualitätsgerechten Leistung zurückzuführen ist", auch dann gegeben, wenn der Mangel schon innerhalb der Garantiezeit festgestellt wurde. 3. Dem Auftraggeber obliegt die Darlegungs- und Beweislast dafür, daß "der Mangel auf eine grobe Verletzung der Pflicht zur qualitätsgerechten Leistung zurückzuführen ist."
    BGH
    16.12.1993
  3. 2Z BR 113/93 - Wohnungseigentum; Bodenbelag als Sondereigentum; Estrich als Gemeinschaftseigentum; bauliche Veränderung; Trittschallschutz
    Leitsatz: 1. Der Bodenbelag ist sondereigentumsfähig; dagegen gehört die darunterliegende Trittschalldämmung (Estrich) zum gemeinschaftlichen Eigentum. 2. Verringert ein Wohnungseigentümer durch Auswechseln des Bodenbelages (Parkett statt Teppich) in seinem Sondereigentum den Trittschallschutz, so übersteigen die damit einhergehenden Beeinträchtigungen anderer Wohnungseigentümer das bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidliche Maß nicht, solange die Anforderungen der DIN 4109 an den Trittschallschutz eingehalten werden. 3. Ein Wohnungseigentümer kann verlangen, daß das Trampeln auf den Boden durch Kinder in der darüberliegenden Wohnung unterlassen wird.
    BayObLG, 2. Zivilsenat
    16.12.1993
  4. 65 S 155/93 - Kündigung; Hausverwaltung; Bevollmächtigung; Vertretung; Hauswartswohnung; Kündigungsschreiben
    Leitsatz: 1. Eine Hausverwaltung ist nicht ohne weiteres zur Kündigung eines Mietverhältnisses bevollmächtigt. 2. Auch für die Kündigung einer Hauswartwohnung müssen die be-rechtigten Interessen im Kündigungsschreiben nach § 564 b Abs. 3 BGB dargelegt werden.
    LG Berlin
    17.12.1993
  5. 4 U 11/93 - Grundbuchberichtigung; Löschung; Aufbauhypothek; Westgrundstück; Hypothekenbestellung; Rechtsmangel; Vorrang des Vermögensgesetzes; Verwaltung (nicht staatliche)
    Leitsatz: 1. Ein auf Löschung von Aufbauhypotheken gerichteter Grundbuchberichtigungsanspruch ist bei Verwaltung nicht enteigneter Grundstücke Westdeutscher auf lediglich privatrechtlicher Grundlage durch das Vermögensgesetz nicht vornherein ausgeschlossen. 2. Ob eine analoge Anwendung des Vermögensgesetzes in Fällen auch nicht staatlicher Verwaltung i. S. d. § 1 Abs. 4 VermG in Betracht kommt, kann dahinstehen, wenn ein zusätzlicher Mangel nach DDR Recht bereits zur Unwirksamkeit der Hypothekenbestellung geführt hat; in diesem Fall werden - entsprechend der Rechtsprechung des V. Zivilsenats des BGH - zivilrechtliche Ansprüche durch das Vermögensgesetz nicht ausgeschlossen.
    OLG Dresden
    17.12.1993
  6. BVerwG 7 C 5.93 - Restitutionsanspruch; Rückübertragungsanspruch; Verfügungsberechtigter; Treuhandanstalt; Unternehmensrückgabe; Betriebsteile; Unternehmensreste; Vermögensgegenstände eines stillgelegten Unternehmens; staatliche Beteiligung; Einlage; Kaufpreis; Ablösungsbetrag; Entschädigungsminderung
    Leitsatz: 1. Die Treuhandanstalt ist bei der Rückgabe von Unternehmen, die in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft geführt werden, auch dann Verfügungsberechtigte (§ 2 Abs. 3 Satz 1 Alt. 2 VermG), wenn der Rückgabeanspruch lediglich Betriebsteile oder Unternehmensreste der Gesellschaft betrifft. 2. Einzelne Vermögensgegenstände eines stillgelegten Unternehmens können nach § 6 Abs. 6 a VermG nur auf den geschädigten Rechtsträger des Unternehmens als Berechtigten (§ 6 Abs. 1 a Sätze 1 und 2 VermG) und nicht auf dessen Gesellschafter oder Mitglieder zurückübertragen werden. 3. Auch bei der Rückübertragung einzelner Vermögensgegenstände nach § 6 Abs. 6 a VermG ist eine staatliche Beteiligung nach Maßgabe des § 6 Abs. 5 c VermG, § 16 URüV zu berücksichtigen. Dies gilt auch für die Verpflichtung zur Rückzahlung einer beim Erwerb der Beteiligung erbrachten Einlage oder Vergütung; § 8 Abs. 2 i. V. m. Abs. 1 Satz 2 URüV ist insoweit nicht anwendbar. 4. Ein anläßlich der Schädigung des Unternehmens erhaltener Kaufpreis oder Ablösungsbetrag ist nicht bei der Rückgabe einzelner Vermögensgegenstände nach § 6 Abs. 6 a VermG zurückzuzahlen, sondern erst im Rahmen eines späteren Entschädigungsverfahrens entschädigungsmindernd zu berücksichtigen (§ 6 Abs. 7 Sätze 1 und 2 VermG).
    BVerwG
    17.12.1993
  7. 61 S 303/93 - Feriensache; Mietstreitigkeit
    Leitsatz: Zur Frage, wann eine Mietstreitigkeit wegen "Benutzung" der Mietsache eine Feriensache ist (im Anschluß an GE 1988, 413).
    LG Berlin
    20.12.1993
  8. 6 C 562/93 - Modernisierungszuschlag; Altbau in den neuen Bundesländern; Preisrecht; Mietpreisüberhöhung
    Leitsatz: 1. In den neuen Ländern kann ein Modernisierungszuschlag auch für Arbeiten vereinbart werden, die vor Vertragsabschluß beendet waren. 2. Die Grenze des § 5 WiStG gilt dafür nicht.
    AG Mitte
    22.12.1993
  9. 24 W 914/93 - Wohnungseigentum; Instandhaltung; Sanierungsmaßnahme; ordnungsgemäße Verwaltung; Flachdach; Walmdach
    Leitsatz: Die Sanierung eines im Zeitpunkt der Bildung des Wohnungseigentums vorhandenen Flachdachs durch Wiederherstellung der ursprünglichen Walmdachkonstruktion kann sich im Rahmen ordnungsgemäßer Instandsetzung halten, wenn diese Maßnahme zur dauerhaften Schadensbeseitigung technisch geboten ist und nach Durchführung einer Kosten-Nutzen-Analyse wirtschaftlich sinnvoll erscheint und nicht lediglich aus ästhetischen oder städtebaulichen Gründen der Wiederherstellung des Vorkriegszustandes des Daches oder der Angleichung des Hauses an das Nachbargebäude dient (im Anschluß an BayObLGZ 1990, 28).
    KG
    22.12.1993
  10. 24 W 875/93 - Wohnungseigentum; Stimmrechtsauschluss
    Leitsatz: Der Wohnungseigentümer, dem durch einen Beschluß der Wohnungseigentümer eine Klagebefugnis erteilt werden soll, ist von der Abstimmung darüber nicht ausgeschlossen.
    KG
    22.12.1993