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  1. II R 71/92 - Beitrittsgebiet; Grundstückskaufvertrag; Grunderwerbssteuer; Bemessungsgrundlage
    Leitsatz: Auf einen ein Grundstück im Beitrittsgebiet betreffenden Grundstückskaufvertrag, der zwar während des zeitlichen Geltungsbereiches des GrEStG DDR abgeschlossen wurde, für den aber eine erforderliche behördliche Genehmigung erst im zeitlichen Anwendungsbereich des GrEStG 1983 wirksam erteilt wurde, ist insgesamt das GrEStG 1983 anzuwenden. Dies hat zur Folge, daß für diesen Rechtsvorgang die Steuer mit 2 v. H. der Bemessungsgrundlage zu berechnen ist. .
    BFH
    19.05.1993
  2. II R 29/92 - Grunderwerbsteuer; Weiteranwendung des DDR-Rechts
    Leitsatz: 1. Die im Einigungsvertrag enthaltene Anordnung der befristeten Weiteranwendung des Rechts der ehemaligen DDR auf dem Gebiet der Grunderwerbsteuer ist verfassungsgemäß. Insbesondere verstößt es nicht gegen Art. 3 des Grundgesetzes, wenn dadurch im Beitrittsgebiet vorübergehend ein höherer Grunderwerbsteuersatz galt als im übrigen Bundesgebiet. 2. Die fehlende demokratische Legitimation gesetzlicher Vorschriften der ehemaligen DDR wird für die Zeit nach dem Beitritt ersetzt durch die Anordnung des Gesetzgebers der Bundesrepublik Deutschland über ihre (befristete) Weiteranwendung. Sie sind lediglich inhaltlich am Grundgesetz zu messen. 3. Das nach dem Beitritt (befristet) weiter anzuwendende GrEStG DDR ist partielles Bundesrecht und damit revisibel im Sinne des § 118 Abs. 1 FGO. Für die Zeit vor dem Beitritt ist es wie partielles Bundesrecht zu behandeln und ebenfalls revisibel.
    BFH
    19.05.1993
  3. II R 23/92 - Grunderwerbsteuer; Grundstücksverkehrsgenehmigung als Voraussetzung für Grunderwerbsssteuer
    Leitsatz: Der Tatbestand des § 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG DDR ist nur erfüllt, wenn die zur Wirksamkeit eines Grundstückskaufvertrages erforderliche Genehmigung erteilt ist. Die Erteilung der Genehmigung ist für das Entstehen der Steuer erforderlich.
    BFH
    19.05.1993
  4. VIII ARZ 2/93 - Mieterhöhungsverlangen; Sperrfrist; Jahresfrist
    Leitsatz: Ein gemäß § 2 Abs. 2 Satz 1 MHG gestelltes Mietzinserhöhungsverlangen ist unwirksam, wenn es dem Mieter vor Ablauf der nach § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 MHG geltenden Sperrfrist zugeht.
    BGH
    16.06.1993
  5. VIII ARZ 3/93 - Vorlagebeschluss
    Leitsatz: Ist ein wegen grundsätzlicher Bedeutung einer Rechtsfrage ergangener Vorlagebeschluß eines Landgerichts - nachträglich - unzulässig geworden, weil die Rechtsfrage vor der Entscheidung über die Vor-lage durch Rechtsentscheid beantwortet worden ist, so ist auch eine Divergenzvorlage des um den unzulässig gewordenen Rechtsentscheid angegangenen Oberlandesgerichts gemäß § 541 Abs. 1 Satz 3 ZPO nicht zulässig.
    BGH
    24.11.1993
  6. V ZR 107/92 - Übereignungserklärung; Auflassung; Beurkundung von Grundstückskaufverträgen; Nachholung der Auflassung; DDR-Grundstück; Auflassungsvollmacht
    Leitsatz: Wurde vor dem 3. Oktober 1990 in der Bundesrepublik Deutschland ein Kaufvertrag über in der DDR gelegene Grundstücke beurkundet, so kann die Berufung auf das Fehlen einer nach § 297 Abs. 1 Satz 1 ZGB erforderlichen Erklärung treuwidrig sein, wenn - wie vertraglich ausdrücklich vorgesehen - aufgrund einer im Vertrag gültig erteilten und unwiderruflichen Vollmacht diese Erklärung später nachgeholt wurde.
    BGH
    26.03.1993
  7. V ZR 262/91 - Ausschließlichkeitswirkung des Vermögensgesetzes; Scheingeschäft; Einwendung gegen Herausgabe-oder Grundbuchberichtigungsanspruch; Zwangsveräußerung; Zwangslage; Ausreisegenehmigung
    Leitsatz: a) Bei einem Grundstücksgeschäft greift die Ausschließlichkeitswirkung des Vermögensgesetzes selbst dann ein, wenn der in der Beurkundung eines Scheingeschäfts liegende Rechtsverstoß auch im Interesse des Erwerbers erfolgt ist. b) Ein die Ausschließlichkeitswirkung des Vermögensgesetzes begründendes tatsächliches Vorbringen ist materiell rechtlich eine von Amts wegen zu berücksichtigende Einwendung gegen den vor den Zivilgerichten verfolgten Herausgabe- oder Grundbuchberichtigungsanspruch.
    BGH
    09.07.1993
  8. XII ZR 43/92 - Niessbrauch; Betretungsverbot gegenüber neuer Ehefrau
    Leitsatz: Wird gemäß § 745 Abs. 2 BGB die Zustimmung zu einer Neuregelung der Benutzung eines Hauses verlangt, die nicht billigem Ermessen entspricht (hier: Betretungsverbot gegenüber neuem Ehegatten), hat das Gericht nicht von Amts wegen zu prüfen, ob eine andere Neuregelung interessengerecht wäre.
    BGH
    29.09.1993
  9. XII ZR 265/91 - Fortgeltung der Altverträge über Erholungsgrundstück; Streitwert für Herausgabeklage
    Leitsatz: 1. Der Streitwert für eine Klage des Verpächters auf Räumung und Herausgabe des Pachtgrundstücks bemißt sich nach § 9 ZPO nach der 12 1/2fachen Jahrespacht zuzüglich der vereinbarten Leistungen anderer Art. 2. a) Die Beendigung von Verträgen über die Nutzung von Erholungs- und Freizeitgrundstücken, die vor dem Wirksamwerden des Beitritts auf dem Gebiet der ehemaligen DDR geschlossen worden sind, richtet sich nach Art. 232 § 4 Abs. 1 EGBGB auch dann ausschließlich nach § 314 ZGB, wenn die Verträge schon vor dem Inkrafttreten des ZGB am 1. Januar 1976 bestanden haben. b) Die Weitergeltung der §§ 312 ff. ZGB für solche Verträge ist mit dem Grundgesetz vereinbar.
    BGH
    31.03.1993
  10. XII ZR 198/91 - Mietzahlungsanspruch; Weitervermietung nach Auszug des Mieters
    Leitsatz: Ist der Mieter ohne Rücksicht auf den weiterbestehenden Mietvertrag endgültig ausgezogen und hat keine Miete mehr gezahlt, und vermietet der Vermieter daraufhin das Mietobjekt zu einem niedrigeren Miet-zins weiter, der dem erzielbaren Marktpreis entspricht, so bleibt der Mieter verpflichtet, die Mietdifferenz zu zahlen. Er kann sich gegenüber dem Mietzinsanspruch des Vermieters nicht darauf berufen, der Vermieter sei wegen der Weitervermietung zur Gebrauchsüberlassung an ihn nicht mehr in der Lage gewesen.
    BGH
    31.03.1993