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  1. 1 K 3477/93 - Heilung von Zustellungsmängeln; Präklusionswirkung; Ausschlußwirkung; Anmelderausschluss; Anhörung des Anmelders; Investitionsvorrangverfahren; Amtsermittlungspflicht
    Leitsatz: 1. Eine Heilung von Zustellungsmängeln nach § 9 Abs. 2 SächsVwZG kommt nicht in Betracht, wenn ein außerordentlicher Rechtsbehelf nach § 80 Abs. 5 VwGO ausnahmsweise fristgebunden ist. 2. Präklusionswirkungen im Sinn von § 5 Abs. 2 Satz 3 InVorG treten für das gerichtliche Verfahren nur insoweit ein, als die Amtsermittlungspflicht des Gerichtes davon nicht berührt wird. Die Ausschlußwirkung umfaßt daher nur das Vorbringen bezüglich eines eigenen Vorhabens des Anmelders. 3. Bei der Glaubhaftmachung seiner Berechtigtenstellung im Sinn des Vermögensgesetzes ist der Anmelder entgegen § 5 Abs. 2 Satz 4 InVorG im gerichtlichen Verfahren nicht ausgeschlossen.
    VG Chemnitz
    28.12.1993
  2. 1 BvR 853/93 - Verfassungsbeschwerde; Eigentumsgarantie; Eigenbedarfskündigung; Selbstnutzungswunsch; Rechtsmissbrauch
    Leitsatz: Die Fachgerichte haben bei der Auslegung und Anwendung des § 564 b Abs. 2 Nr. 2 BGB den Eigennutzungswunsch des Eigentümers grundsätzlich zu achten. (Leitsatz der Redaktion)
    BVerfG
    23.12.1993
  3. 11 C 490/93 - Mieterhöhungsverlangen; Wartefrist für Altbau
    Leitsatz: Für ehemals preisgebundenen Altbau in Berlin (West) gilt die Wartefrist des § 2 MHG nicht.
    AG Tempelhof-Kreuzberg
    23.12.1993
  4. 6 C 562/93 - Modernisierungszuschlag; Altbau in den neuen Bundesländern; Preisrecht; Mietpreisüberhöhung
    Leitsatz: 1. In den neuen Ländern kann ein Modernisierungszuschlag auch für Arbeiten vereinbart werden, die vor Vertragsabschluß beendet waren. 2. Die Grenze des § 5 WiStG gilt dafür nicht.
    AG Mitte
    22.12.1993
  5. 24 W 914/93 - Wohnungseigentum; Instandhaltung; Sanierungsmaßnahme; ordnungsgemäße Verwaltung; Flachdach; Walmdach
    Leitsatz: Die Sanierung eines im Zeitpunkt der Bildung des Wohnungseigentums vorhandenen Flachdachs durch Wiederherstellung der ursprünglichen Walmdachkonstruktion kann sich im Rahmen ordnungsgemäßer Instandsetzung halten, wenn diese Maßnahme zur dauerhaften Schadensbeseitigung technisch geboten ist und nach Durchführung einer Kosten-Nutzen-Analyse wirtschaftlich sinnvoll erscheint und nicht lediglich aus ästhetischen oder städtebaulichen Gründen der Wiederherstellung des Vorkriegszustandes des Daches oder der Angleichung des Hauses an das Nachbargebäude dient (im Anschluß an BayObLGZ 1990, 28).
    KG
    22.12.1993
  6. 24 W 875/93 - Wohnungseigentum; Stimmrechtsauschluss
    Leitsatz: Der Wohnungseigentümer, dem durch einen Beschluß der Wohnungseigentümer eine Klagebefugnis erteilt werden soll, ist von der Abstimmung darüber nicht ausgeschlossen.
    KG
    22.12.1993
  7. 61 S 303/93 - Feriensache; Mietstreitigkeit
    Leitsatz: Zur Frage, wann eine Mietstreitigkeit wegen "Benutzung" der Mietsache eine Feriensache ist (im Anschluß an GE 1988, 413).
    LG Berlin
    20.12.1993
  8. 65 S 155/93 - Kündigung; Hausverwaltung; Bevollmächtigung; Vertretung; Hauswartswohnung; Kündigungsschreiben
    Leitsatz: 1. Eine Hausverwaltung ist nicht ohne weiteres zur Kündigung eines Mietverhältnisses bevollmächtigt. 2. Auch für die Kündigung einer Hauswartwohnung müssen die be-rechtigten Interessen im Kündigungsschreiben nach § 564 b Abs. 3 BGB dargelegt werden.
    LG Berlin
    17.12.1993
  9. 4 U 11/93 - Grundbuchberichtigung; Löschung; Aufbauhypothek; Westgrundstück; Hypothekenbestellung; Rechtsmangel; Vorrang des Vermögensgesetzes; Verwaltung (nicht staatliche)
    Leitsatz: 1. Ein auf Löschung von Aufbauhypotheken gerichteter Grundbuchberichtigungsanspruch ist bei Verwaltung nicht enteigneter Grundstücke Westdeutscher auf lediglich privatrechtlicher Grundlage durch das Vermögensgesetz nicht vornherein ausgeschlossen. 2. Ob eine analoge Anwendung des Vermögensgesetzes in Fällen auch nicht staatlicher Verwaltung i. S. d. § 1 Abs. 4 VermG in Betracht kommt, kann dahinstehen, wenn ein zusätzlicher Mangel nach DDR Recht bereits zur Unwirksamkeit der Hypothekenbestellung geführt hat; in diesem Fall werden - entsprechend der Rechtsprechung des V. Zivilsenats des BGH - zivilrechtliche Ansprüche durch das Vermögensgesetz nicht ausgeschlossen.
    OLG Dresden
    17.12.1993
  10. BVerwG 7 C 5.93 - Restitutionsanspruch; Rückübertragungsanspruch; Verfügungsberechtigter; Treuhandanstalt; Unternehmensrückgabe; Betriebsteile; Unternehmensreste; Vermögensgegenstände eines stillgelegten Unternehmens; staatliche Beteiligung; Einlage; Kaufpreis; Ablösungsbetrag; Entschädigungsminderung
    Leitsatz: 1. Die Treuhandanstalt ist bei der Rückgabe von Unternehmen, die in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft geführt werden, auch dann Verfügungsberechtigte (§ 2 Abs. 3 Satz 1 Alt. 2 VermG), wenn der Rückgabeanspruch lediglich Betriebsteile oder Unternehmensreste der Gesellschaft betrifft. 2. Einzelne Vermögensgegenstände eines stillgelegten Unternehmens können nach § 6 Abs. 6 a VermG nur auf den geschädigten Rechtsträger des Unternehmens als Berechtigten (§ 6 Abs. 1 a Sätze 1 und 2 VermG) und nicht auf dessen Gesellschafter oder Mitglieder zurückübertragen werden. 3. Auch bei der Rückübertragung einzelner Vermögensgegenstände nach § 6 Abs. 6 a VermG ist eine staatliche Beteiligung nach Maßgabe des § 6 Abs. 5 c VermG, § 16 URüV zu berücksichtigen. Dies gilt auch für die Verpflichtung zur Rückzahlung einer beim Erwerb der Beteiligung erbrachten Einlage oder Vergütung; § 8 Abs. 2 i. V. m. Abs. 1 Satz 2 URüV ist insoweit nicht anwendbar. 4. Ein anläßlich der Schädigung des Unternehmens erhaltener Kaufpreis oder Ablösungsbetrag ist nicht bei der Rückgabe einzelner Vermögensgegenstände nach § 6 Abs. 6 a VermG zurückzuzahlen, sondern erst im Rahmen eines späteren Entschädigungsverfahrens entschädigungsmindernd zu berücksichtigen (§ 6 Abs. 7 Sätze 1 und 2 VermG).
    BVerwG
    17.12.1993