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Suchergebnis Urteilssuche (31 - 40 von 373)

  1. 67 S 322/93 - Mieterhöhungsverlangen; Zustimmungsverlangen; ortsübliche Vergleichsmiete; Erhöhung der Nettokaltmiete mit Bruttokaltmietspiegel
    Leitsatz: Auch bei Vereinbarung einer Nettokaltmiete und abzurechnenden Nebenkostenvorschüssen ist nicht die Nettokaltmiete mit den sich aus dem Mietspiegel ergebenden um den durchschnittlichen Betriebskostenanteil verminderten Werten, sondern die vom Mieter tatsächlich geschuldete Bruttokaltmiete mit den unverminderten Werten zu vergleichen.
    LG Berlin
    02.12.1993
  2. 4 A 189/93 - Investitionsvorrangbescheid; Investor; Klagebefugnis; Rechtsreflex; Verfügungssperre
    Leitsatz: Der potentielle Investor hat keinen Anspruch auf Erteilung eines Investitionsvorrangbescheides.
    VG Magdeburg
    01.12.1993
  3. 4 A 239/91 - staatlicher Verwalter; Verwaltungskonto; Pflichtverletzung; Kontoguthaben; Treuhandverwaltung; Sparguthaben
    Leitsatz: Es besteht kein Anspruch gegen den staatlichen Verwalter auf Ersatz eines nicht mehr vorhandenen Bestandes eines Verwaltungskontos, wenn die Mittel ohne Pflichtverletzung an den Staat abgeführt worden sind.
    VG Magdeburg
    30.11.1993
  4. 5 O 3449/93 - Bodenreform; Siedlereigentum; Eigentumszuweisung
    Leitsatz: 1. Das aufgrund der Bodenreform zugeteilte Siedlungseigentum entspricht nicht dem Eigentum der geltenden Rechtsordnung. 2. Das Siedlungseigentum unterlag nicht der Erbfolge im Sinne der geltenden Rechtsordnung. 3. Eine Eigentumszuweisung gemäß Art. 233 § 11 Abs. 3 EGBGB ist von vornherein mit dem Auflassungsanspruch des Berechtigten behaftet.
    LG Chemnitz
    30.11.1993
  5. 1W 6804/92 - Beurkundungskosten; Veräußerung von Geschäftsanteilen durch Teuhandanstalt; Kaufpreis
    Leitsatz: 1. Der Geschäftswert für die Beurkundung eines notariellen Vertrages, mit dem die Treuhandanstalt als alleinige Gesellschafterin einer GmbH Geschäftsanteile der GmbH veräußert, ist nach dem objektiven Wert der Geschäftsanteile zu bestimmen, der in der Regel dem erzielten Kaufpreis entspricht. 2. Zu dem Kaufpreis in diesem Sinn gehören nicht nur der nominell als Kaufpreis ausgewiesene Betrag, sondern auch ein vereinbarter bedingter Kaufpreis - etwa in Form von Nachbewertungs- und Spekulationsklauseln - sowie der Wert sonstiger echter Verpflichtungen, die der Käufer eingegangen ist, wie eine Investitionsverpflichtung, die Verpflichtung, eine bestimmte Anzahl von Arbeitnehmern zu beschäftigen und wesentliche Betriebsgrundlagen nicht zu veräußern. 3. Der Wert des bedingten Kaufpreises ist nach § 30 Abs. 1 KostO zu bestimmen. Der Wert der Investitionsverpflichtung, der Beschäftigungsverpflichtung und der Verpflichtung, keine wesentlichen Betriebsgrundlagen zu veräußern, richtet sich dagegen nach § 30 Abs. 3 in Verbindung mit Abs. 2 KostO, weil an der Erfüllung dieser Verpflichtungen nur ein öffentliches Interesse besteht. 4. Die Ermessensentscheidung gemäß § 30 Abs. 1 und Abs. 2 KostO obliegt dem Notar. Das Landgericht darf im Beschwerdeverfahren nach § 156 KostO diese Entscheidung des Notars nur dahin überprüfen, ob ein Ermessensfehlgebrauch vorliegt. Das Landgericht ist erst nach Feststellung eines Ermessensfehlers des Notars zur eigenen Ermessensentscheidung befugt.
    KG
    30.11.1993
  6. 8 C 462/93 - Mietgebrauch; Parabolantenne
    Leitsatz: Der Vermieter muß auch dann die Anbringung einer Parabolantenne auf dem Dach dulden, wenn das Haus demnächst aufgestockt wird.
    AG Charlottenburg
    30.11.1993
  7. 67 S 307/93 - Mieterhöhungserklärung; neue Bundesländer; Additionsfehler; Ausgangsmiete; Ausstattungsmerkmal; Berechnungsfehler; Betriebskostenumlage; Betriebskostenarten; Aufschlüsselung des Vorauszahlungsbetrages; Betriebskostenvorauszahlung
    Leitsatz: 1. Fehler im Bereich der Rechnungsgrößen (Additionsfehler, falsche Ausgangsmiete, fehlendes Ausstattungsmerkmal) machen eine Mieterhöhungserklärung nach § 11 MHG nicht insgesamt unwirksam. 2. Nach der Betriebskostenumlageverordnung sind die einzelnen Betriebskostenarten zu bezeichnen, ohne daß eine detaillierte Aufschlüsselung des Vorauszahlungsbetrages für die Betriebskosten insgesamt nötig wäre.
    LG Berlin
    29.11.1993
  8. 2 (4) K 455/93 - Grundstückszuordnung; Aktivlegitimation
    Leitsatz: Keine Klage des Berechtigten gegen die Zuordnung des rückgabebefangenen Grundstücks.
    VG Potsdam
    29.11.1993
  9. 24 W 4675/93 - Wohnungseigentumsverwalter; Dachgeschoßausbau; Eigentümerversammlung; Mehrheitsbeschluss; Miteigentümer; Verzögerungsrisiko; Teilungserklärung
    Leitsatz: 1. Ist dem Wohnungseigentumsverwalter die Erteilung der Zustimmung zum Dachgeschoßausbau eines einzelnen Miteigentümers übertragen, handelt er nicht pflichtwidrig, wenn er in Zweifelsfällen eine eigene Entscheidung ablehnt und sich nach Einschaltung der Eigentümerversammlung nach einem Mehrheitsbeschluß richtet. 2. Der ausbauwillige Miteigentümer trägt das Verzögerungsrisiko, daß die in einer Teilungserklärung vorgesehene Zustimmung des Verwalters/der Eigentümergemeinschaft zum Dachausbau erst in einem gerichtlichen Verfahren ersetzt wird. 3. Wegen Abweichung von OLG Karlsruhe (OLGZ 1985, 133, 140) wird die Sache dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vorgelegt.
    KG
    26.11.1993
  10. VIII ARZ 3/93 - Vorlagebeschluss
    Leitsatz: Ist ein wegen grundsätzlicher Bedeutung einer Rechtsfrage ergangener Vorlagebeschluß eines Landgerichts - nachträglich - unzulässig geworden, weil die Rechtsfrage vor der Entscheidung über die Vor-lage durch Rechtsentscheid beantwortet worden ist, so ist auch eine Divergenzvorlage des um den unzulässig gewordenen Rechtsentscheid angegangenen Oberlandesgerichts gemäß § 541 Abs. 1 Satz 3 ZPO nicht zulässig.
    BGH
    24.11.1993