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  1. 2 A 1014/92 - IG Metall; Deutscher Metallarbeiterverband; Rechtsnachfolge; verfolgungsbedingter Vermögensverlust
    Leitsatz: Die IG Metall ist Rechtsnachfolgerin des Deutschen Metallarbeiterverbandes.
    VG Magdeburg
    16.12.1993
  2. VII ZR 25/93 - Bauvertrag mit Grundstückserwerb; Beurkundungspflicht
    Leitsatz: Schließt ein Generalunternehmer mit einem Eigenheiminteressenten einen Bauvertrag für ein bestimmtes, von dem Interessenten noch zu erwerbendes Grundstück, so kann ein ausdrücklicher Bezug der versprochenen Bauleistung auf dieses konkrete Grundstück für einen einheitlichen Vertragswillen sprechen.
    BGH
    16.12.1993
  3. VII ZR 217/92 - Garantieanspruch; Mangel; Darlegungslast; Beweislast
    Leitsatz: 1. Ein Garantieanspruch nach § 93 Abs. 1 des Gesetzes über das Vertragssystem in der sozialistischen Wirtschaft vom 25. März 1982 setzt nicht voraus, daß der Auftraggeber den festgestellten Mangel angezeigt hat. 2. Ein Garantieanspruch nach § 93 Abs. 1 dieser Vorschrift ist unter der Voraussetzung, daß "der Mangel auf eine grobe Verletzung der Pflicht zur qualitätsgerechten Leistung zurückzuführen ist", auch dann gegeben, wenn der Mangel schon innerhalb der Garantiezeit festgestellt wurde. 3. Dem Auftraggeber obliegt die Darlegungs- und Beweislast dafür, daß "der Mangel auf eine grobe Verletzung der Pflicht zur qualitätsgerechten Leistung zurückzuführen ist."
    BGH
    16.12.1993
  4. 2Z BR 113/93 - Wohnungseigentum; Bodenbelag als Sondereigentum; Estrich als Gemeinschaftseigentum; bauliche Veränderung; Trittschallschutz
    Leitsatz: 1. Der Bodenbelag ist sondereigentumsfähig; dagegen gehört die darunterliegende Trittschalldämmung (Estrich) zum gemeinschaftlichen Eigentum. 2. Verringert ein Wohnungseigentümer durch Auswechseln des Bodenbelages (Parkett statt Teppich) in seinem Sondereigentum den Trittschallschutz, so übersteigen die damit einhergehenden Beeinträchtigungen anderer Wohnungseigentümer das bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidliche Maß nicht, solange die Anforderungen der DIN 4109 an den Trittschallschutz eingehalten werden. 3. Ein Wohnungseigentümer kann verlangen, daß das Trampeln auf den Boden durch Kinder in der darüberliegenden Wohnung unterlassen wird.
    BayObLG, 2. Zivilsenat
    16.12.1993
  5. - 4 K 342/92 (VG) - SMAD-Befehl Nr. 64; besatzungshoheitliche Enteignung; Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Restitutionsausschluss; Rückübertragungsausschluss
    Leitsatz: Enteignung durch Bezugnahme auf SMAD-Befehl Nr. 64.
    VG Dresden
    15.12.1993
  6. 8 REMiet 4/93 - Mieterhöhung; Stichtagsdifferenz; Steigerung der ortsüblichen Vergleichsmiete
    Leitsatz: 1. Im Mieterhöhungsrechtsstreit kann das Gericht wegen der Steigerung der ortsüblichen Vergleichsmiete, die in der Zeit zwischen der Datenerhebung zum Mietspiegel und dem Zugang des Mieterhöhungsverlangens eingetreten ist (sog. Stichtagsdifferenz), einen Zu-schlag zu dem für die Wohnung zutreffenden Mietspiegelwert machen. 2. Dabei kann es sich aber nicht um einen pauschalen Zuschlag handeln, z. B. im Wege der Schätzung auf Grund eines allgemeinen Preis-indexes für die Lebenshaltungskosten oder eines undifferenzierten Wohnungsmietenindexes. Vielmehr ist die Steigerung der ortsüblichen Vergleichsmiete zu ermitteln, die bei vergleichbaren Wohnungen in der Gemeinde eingetreten ist.
    OLG Stuttgart
    15.12.1993
  7. 24 W 2014/93 - Wohnungseigentum; Einbruchssicherung; Mehrheitsbeschluß
    Leitsatz: Bei feststellbarer erhöhter Einbruchsgefahr kann ein einzelner Wohnungseigentümer gegen die Gemeinschaft den Anspruch auf Gestattung haben, daß er auf eigene Kosten und bis zur Schaffung gemeinschaftlicher Sicherungsmaßnahmen bisher nicht vorhandene Einbruchssicherungen vor den Fenstern seiner Wohnung (hier: Fenstergitter) anbringt. Die Einzelheiten der Gestattung kann die Gemeinschaft mit Mehrheitsbeschluß regeln.
    KG
    15.12.1993
  8. 2 S 320/93 - Mieterhöhungsverlangen; Grundmietenverordnung; Neubauwohnungen
    Leitsatz: Die Grundmietenverordnung ist auf nach dem 2. Oktober 1990 bezugsfertige Neubauwohnungen anzuwenden, soweit sie mit Mitteln aus öffentlichen Haushalten fertiggestellt worden sind.
    LG Magdeburg
    15.12.1993
  9. 1 BvR 361/93 - Verfassungsbeschwerde; Eigentumsgarantie; Mieterhöhungsverlangen; Begründungsmittel; Vergleichswohnungen
    Leitsatz: 1. Zu den Voraussetzungen für die Annahme einer Verfassungsbeschwerde nach § 93 a Abs. 2 Buchstabe b BVerfGG, wenn die Begründung der angegriffenen Entscheidung mehrdeutig ist und jedenfalls in einer Deutung keinen verfassungsrechtlichen Bedenken begegnet. 2. Es ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, für die Begründung eines Mieterhöhungsverlangens mit Vergleichswohnungen grundsätzlich zu verlangen, daß diese in derselben Gemeinde liegen. (2. = Leitsatz der Redaktion)
    BVerfG
    14.12.1993
  10. 1 K 3841/93 - Anhörungsverfahren; Anmelder; Vorhabenplan; Beurteilungsspielraum; Erbengemeinschaft; Investitionsvorrangbescheid
    Leitsatz: 1. An der Durchführung des Anhörungsverfahrens im Sinn von § 5 InVorG sind alle dem Vermögensamt des Belegenheitsortes bekannten Anmelder zu beteiligen. 2. Enthält der Vorhabenplan keine Angaben zur zeitlichen Dauer des Vorhabens und zum Kaufpreis des Grundstückes und macht die zuständige Stelle diesen Vorhabenplan zur Grundlage ihrer Entscheidung nach § 7 Abs. 1 InVorG, so hat sie den ihr bei der Vor bereitung ihrer Entscheidung zustehenden Beurteilungsspielraum nicht in dem vom Gesetzgeber vorgesehenen Rahmen ausgefüllt. 3. Beim Vorliegen einer ungeteilten Erbengemeinschaft ist der Investitionsvorrangbescheid allen ihren Mitgliedern gemäß § 9 Abs. 1 InVorG zuzustellen.
    VG Chemnitz
    14.12.1993