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Urteil Wohnungseigentum
Schlagworte
Wohnungseigentum; Wohnungsverbindung; Deckendurchbruch; Wiederherstellungsanspruch
Leitsätze
1. Werden zwei Eigentumswohnungen durch einen Deckendurchbruch miteinander verbunden, kann ein anderer Wohnungseigentümer auf Wiederherstellung des früheren Zustandes klagen.
2. Nach Treu und Glauben kann etwas anderes gelten, wenn die Woh nungseigentumsrechte der verbundenen Wohnungen grundbuchmäßig vereinigt sind und eine Beeinträchtigung der anderen Wohnungseigentümer ausscheidet.
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