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Urteil Verfassungsbeschwerde


Schlagworte

Verfassungsbeschwerde; rechtliches Gehör; Rechtsstaatsprinzip; Kündigung; Eigenbedarfskündigung; Selbstnutzungswunsch; Beweis; Fortsetzungswiderspruch

Leitsätze

1. Wenn nach einer Eigenbedarfskündigung der Vermieter sein Räumungsverlangen zunächst nicht durchsetzt, kann ein erneuter Widerspruch gegen die Fortsetzung des Gebrauchs nach § 568 BGB erforderlich sein.

2. Dies gilt auch dann, wenn der Vermieter mit der Gemeinde Verhandlungen über eine anderweitige Unterbringung des Mieters geführt hat.

3. Bestreitet der Mieter den Selbstnutzungswunsch des Vermieters, ist hierüber Beweis zu erheben.

(Leitsätze der Redaktion)

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