« zurück zur Suche
Urteil Teilinklusivmiete
Schlagworte
Teilinklusivmiete; Betriebskostensteigerungen; Betriebskostenumlage
Leitsatz
Bei einer Teilinklusivmiete kann der Vermieter Betriebskostensteigerungen auf den Mieter umlegen, wenn dies im Mietvertrag ausdrücklich vorgesehen ist.
(Leitsatz der Redaktion)
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?
Der DoReMi-Zugang bietet Ihnen unbeschränkten Zugriff auf alle Dokumente.
nur
5,- €
/ Monat