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Urteil Rechtsentscheidsvorlage


Schlagworte

Rechtsentscheidsvorlage; Vorlagevoraussetzung; Entscheidungserheblichkeit der Vorlagefrage; Fälligkeitsklausel; Aufrechnungsausschlussklausel

Leitsatz

Wird in einem Mietvertrag über Wohnraum eine Formularklausel verwendet, wonach der nach Monaten festgesetzte Mietzins spätestens am dritten Werktag eines jeden Monats im voraus zu zahlen ist, so ist diese Klausel nicht deshalb unwirksam, weil in einer weiteren Formularklausel des Vertrages die Aufrechnung mit anderen Forderungen als solchen nach § 538 BGB als ausgeschlossen gilt, soweit die Forderung nicht unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

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