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Urteil Nutzungsrecht
Schlagworte
Nutzungsrecht; redlicher Erwerb; Rückübertragungsausschluss; Restitutionsausschluss; Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund
Leitsatz
Die unentgeltliche Verleihung eines dinglichen Nutzungsrechts zum Bau eines Einfamilienhauses entsprach den geltenden Rechtsvorschriften, Verfahrensgrundsätzen und einer ordnungsgemäßen Verwaltungspraxis der DDR.
Ein ungewöhnlich niedriger Kaufpreis für das Grundstück hat für die Beurteilung des redlichen Erwerbs des Nutzungsrechts keine Bedeutung.
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