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Urteil Kündigung eines Mietverhältnisses mit einem Betriebsfremden


Schlagworte

Kündigung eines Mietverhältnisses mit einem Betriebsfremden; Vermietung an Arbeitnehmer des Vermieters; Zweckbestimmung als Werkwohnung

Leitsätze

1. Im Verfahren nach § 541 ZPO ist die Meinung des Landgerichts, daß die vorgelegte Rechtsfrage entscheidungserheblich sei, dann nicht bindend, wenn sie auf der unzutreffenden Auslegung eines Rechtsentscheids des angerufenen Oberlandesgerichts beruht.

2. Der Rechtsentscheid des Senats vom 24. April 1991 - 8 REMiet 1/90 -, wonach das Mietverhältnis mit einem Betriebsfremden zum Zwecke der Vermietung an einen Arbeitnehmer des Vermieters nur unter besonderen Voraussetzungen gekündigt werden kann, gilt nicht nur in den Fällen, in denen der Mietvertrag keinen Hinweis auf eine Zweckbestimmung als Werkswohnung enthält, sondern allgemein.

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