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Urteil Kündigung
Schlagworte
Kündigung; kein Eigenbedarf bei Alternativwohnung
Leitsatz
Dem wegen Eigenbedarfs nach § 564 b berechtigt kündigenden Vermieter obliegt es, dem gekündigten Mieter eine nach Zugang der Kündigung frei gewordene andere Wohnung im selben Hausanwesen zur Anmietung anzubieten; widrigenfalls ist sein Räumungsbegehren rechtsmißbräuchlich, sofern nicht Umstände hinzutreten, die die Neubegründung eines Mietverhältnisses mit diesem Mieter als unzumutbar erscheinen lassen.
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