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Urteil Investor
Schlagworte
Investor; Investitionsvorrangbescheid; Zustellung; Vollziehungsfrist; aufschiebende Wirkung; Rechtsschutzinteresse; Berechtigung des Anmelders; Investitionszweck
Leitsatz
Der Investor muß nicht immer selbst Arbeitgeber der zu schaffenden Arbeitsplätze sein. Das gilt jedenfalls dann, wenn der Investor für die Erfüllung der Investitionszusage eintritt.
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