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Urteil Hausverwaltervermietung
Schlagworte
Hausverwaltervermietung; Stellvertretung; Offenheitsgrundsatz; Herausgabeverlangen; Mieterbesitzrecht
Leitsatz
Vermietet der Hausverwalter abredewidrig im eigenen Namen, kann sich der Mieter gegenüber dem Herausgabeverlangen des Eigentümers nicht auf ein Besitzrecht berufen (Leitsatz der Redaktion).
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