« zurück zur Suche

Urteil Grundbuchberichtigung


Schlagworte

Grundbuchberichtigung; Enteignung; Aktienanteile

Leitsatz

Ist in der Bekanntmachung vom 11. Februar 1949 (Liste 1) über die nach dem Enteignungsgesetz vom 8. Februar 1949 einzuziehenden Vermögenswerte (Verordnungsblatt für Groß-Berlin Teil I Nr. 8 S. 43 und Nr. 5 S. 34) eine Aktiengesellschaft mit dem in Klammern gesetzten Zusatz "deutsche Anteile enteignet" aufgeführt, so ist nicht die Aktiengesellschaft selbst, sondern es sind nur die deutschen Aktionäre hinsichtlich ihrer Anteile enteignet.

Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.

Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?

Der DoReMi-Zugang bietet Ihnen unbeschränkten Zugriff auf alle Dokumente.

nur 5,- € / Monat

Sie kaufen

DoReMi-Zugang bis zum 31.12.2025 (8 Monate)
  • Den aktuellen (Rest-)Monat schenken wir Ihnen.
  • Anschließende automatische Verlängerung um 12 Monate.
  • Kündigung (mit Rückerstattung) 1 Monat zum Quartalsende.
40,- €
(inkl. MwSt.)

Haben Sie bereits ein Konto? Jetzt anmelden

Rechnungs- & Login-Daten
Zahlungsdaten SEPA-Lastschrift

Zusammenfassung

Sie kaufen unbegrenzten Zugang zur DoReMi mit einer Vertragslaufzeit bis zum 31.12.2025 zum Preis von
40,- € inkl. 7% MwSt. (= 2,62 €).

Im Anschluss an die Vertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag um 12 Monate zum Preis von 60,- € (inkl. MwSt.).

Eine Kündigung ist mit einer Frist von 1 Monat zum Quartalsende möglich.