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Urteil Auskunftsanspruch
Schlagworte
Auskunftsanspruch; Rechnungslegungsanspruch; Hausverwalter
Leitsatz
Dem Anspruch des Eigentümers gegen einen Hausverwalter auf Auskunft und Rechnungslegung steht § 11 a VermG nicht entgegen. Zum Umfang des Anspruchs.
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