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Urteil Aktivlegitimation


Schlagworte

Aktivlegitimation; Gesellschafter; Modernisierungsankündigung

Leitsätze

1. Von mehreren Gesellschaftern einer GbR, die das vermietete Grundstück erworben haben, sind nur diejenigen zur Geltendmachung des Anspruchs auf Duldung der Modernisierung aktiv legitimiert, die im Zeitpunkt der Eintragung im Grundbuch Mitglieder der Gesellschaft waren. Später eingetretene Gesellschafter sind dazu nicht berechtigt.

2. Die Angaben über den Beginn der Modernisierungsmaßnahme ent-sprechen dann nicht den Anforderungen des § 541 b Abs. 2 BGB, wenn es lediglich heißt "... im Juni ...".

3. Ob die Durchführung von Rohren durch eine Wohnung zum Anschluß einer anderen Wohnung an die Zentralheizung eine Modernisierungsmaßnahme i. S. d. § 541 b BGB darstellt, kann dahinstehen; jedenfalls ist auch in diesem Fall eine Ankündigung der Maßnahme gegenüber dem betroffenen Mieter entsprechend § 541 b Abs. 2 BGB notwendig.

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