1 StR 113/19 - Betrügerischer Schlüsseldienst und Wucher
Leitsatz:
1. Die Verurteilung wegen gemeinschaftlichen
Bandenbetrugs ist gerechtfertigt, wenn Betreiber eines Schlüsselnotdienstes
unter Vortäuschung, ortsansässig zu sein, weitaus überhöhte Preise (im
Vergleich zu den Preisempfehlungen des Bundesverbandes Metall) verlangen.
2. Dann liegt auch der Tatbestand des Wuchers vor,
weil eine Zwangslage ausgebeutet wurde. Eine Notlage oder Existenzbedrohung ist
nicht erforderlich.
(Leitsätze
der Redaktion)