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Urteil Betrügerischer Schlüsseldienst und Wucher


Schlagworte

Betrügerischer Schlüsseldienst und Wucher

Leitsätze

1. Die Verurteilung wegen gemeinschaftlichen Bandenbetrugs ist gerechtfertigt, wenn Betreiber eines Schlüsselnotdienstes unter Vortäuschung, ortsansässig zu sein, weitaus überhöhte Preise (im Vergleich zu den Preisempfehlungen des Bundesverbandes Metall) verlangen.

2. Dann liegt auch der Tatbestand des Wuchers vor, weil eine Zwangslage ausgebeutet wurde. Eine Notlage oder Existenzbedrohung ist nicht erforderlich.

(Leitsätze der Redaktion)

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