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Urteil Abtretungsverbot für Ansprüche aus Mietpreisbremse
Schlagworte
Abtretungsverbot für Ansprüche aus Mietpreisbremse
Leitsatz
Das wechselseitige Abtretungsverbot von Ansprüchen aus §§ 556d bis 556g BGB (Mietpreisbremse) ist wirksam.
(Leitsatz der Redaktion)
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