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Suchergebnis Urteilssuche (1 - 10 von 13)

  1. 11 C 246/20 - Abtretungsverbot für Ansprüche aus Mietpreisbremse
    Leitsatz: Das wechselseitige Abtretungsverbot von Ansprüchen aus §§ 556d bis 556g BGB (Mietpreisbremse) ist wirksam.(Leitsatz der Redaktion)
    AG Mitte
    30.06.2021
  2. 16 C 246/20 - Ausschluss der Abtretung von Ansprüchen aufgrund der sog. Mietpreisbremse durch Formularmietvertrag
    Der Fall: .... November 2020 - 11 C 108/20 - GE 2021, 59), die...
    AG Schöneberg
    13.04.2021
  3. VIII ZR 361/21 - Formelle Anforderungen an eine Modernisierungsmieterhöhung
    Leitsatz: ...- VIII ZR 121/17, WuM 2018, 723 Rn. 14).  c...
    BGH
    20.07.2022
  4. VIII ZR 339/21 - Formelle Anforderungen an eine Modernisierungsmieterhöhung
    Urteil: ...Modernisierungsmaßnahmen die jährliche Miete um 11 % (seit 1...
    BGH
    20.07.2022
  5. V ZR 74/08 - Fristen und inhaltliche Begründung für Anfechtungsklage
    Leitsatz: ...materiellen Rechts. c) Zur Vermeidung eines...
    BGH
    16.01.2009
  6. VIII ZR 356/20 - Kündigungssperrfrist nach Umwandlung, frühere Untermiete reicht nicht
    Leitsatz: 1. Die vom Land Berlin erlassene „Verordnung i.S.d. § 577a Abs. 2 BGB über den verlängerten Kündigungsschutz bei Umwandlung einer Mietwohnung in eine Eigentumswohnung“ (Kündigungsschutzklausel-Verordnung vom 13. August 2013, GVBl. S. 488), welche die Kündigungssperrfrist nach Bildung und Veräußerung von Wohnungseigentum i.S.d. § 577a Abs. 1 BGB für das gesamte Gebiet von Berlin auf zehn Jahre festlegt, ist wirksam. 2. Eine die Kündigungssperrfrist des § 577a Abs. 1, 2 BGB auslösende Veräußerung des Wohnungseigentums an einen Erwerber liegt regelmäßig nicht vor, wenn ein Miteigentumsanteil an einen bisherigen (vermietenden) Miteigentümer übertragen wird (Fortführung des Senatsbeschlusses [Rechtsentscheid] vom 6. Juli 1994 - VIII ARZ 2/94, BGHZ 126, 357, 364). 3. Ist in der Person eines von mehreren Mietern einer Wohnung der Kündigungsschutz aus § 577a Abs. 1, 2 BGB bereits angelegt, war also diesem Mitmieter die Wohnung zum Zeitpunkt der Bildung des Wohnungseigentums schon überlassen, und wird das Mietverhältnis nach dessen Ableben mit dem überlebenden Mitmieter gemäß § 563a Abs. 1 BGB fortgesetzt, tritt dieser (auch) bezüglich des Kündigungsschutzes an die Stelle des Verstorbenen und kann sich - nach der (erstmaligen) Veräußerung des Wohnungseigentums - gegenüber einer Eigenbedarfs- bzw. Verwertungskündigung des Erwerbers auf die - hier zehnjährige - Kündigungssperrfrist aus § 577a Abs. 1, 2 BGB berufen (Fortführung des Senatsurteils vom 9. Juli 2003 - VIII ZR 26/03, NJW 2003, 3265 unter II 2 [zu § 564b Abs. 2 Nr. 2 Satz 2 BGB a.F.]). 4. Auch eine Fortsetzung des Mietverhältnisses nach § 563a BGB mit dem überlebenden Mitmieter setzt voraus, dass vorher ein gemeinsamer Hausstand geführt wurde. (Leitsatz zu 4 von der Redaktion)
    BGH
    22.06.2022
  7. VIII ZR 130/18 - MietpreisbremsenVO ohne veröffentlichte Begründung nichtig
    Leitsatz: ...gerecht. c) Der Zielrichtung des...
    BGH
    17.07.2019
  8. VIII ZR 16/23 - Mietpreisbremse verstößt (noch) nicht gegen das Grundgesetz, Berliner Mietenbegrenzungsverordnung verfassungskonform
    Leitsatz: ...verfassungsrechtlichen Anforderungen. c) Im Vormietverhältnis...
    BGH
    18.12.2024
  9. VIII ZR 337/21 - Formelle Anforderungen an Mieterhöhungserklärung nach der Durchführung von Modernisierungsmaßnahmen
    Leitsatz: Zu den formellen Anforderungen an eine Mieterhöhungserklärung nach der Durchführung von Modernisierungsmaßnahmen gemäß § 559b BGB (im Anschluss an Senatsurteil vom 20. Juli 2022 - VIII ZR 361/21, zur Veröffentlichung bestimmt).
    BGH
    20.07.2022
  10. VIII ZR 104/17 - Keine Eigenbedarfskündigung für GbR als Käuferin, Kündigungsbeschränkung beim Verkauf an Personengesellschaft
    Leitsatz: a) Die Kündigungsbeschränkung nach § 577a Abs. 1a Satz 1 BGB erfordert nicht, dass zusätzlich zu den im Tatbestand dieser Vorschrift genannten Voraussetzungen - hier die nach der Überlassung an den Mieter erfolgte Veräußerung des vermieteten Wohnraums an eine Personengesellschaft (§ 577a Abs. 1a Satz 1 Nr. 1 Alt. 1 BGB) - an dem vermieteten Wohnraum Wohnungseigentum begründet worden ist oder der Erwerber zumindest die Absicht hat, eine solche Wohnungsumwandlung vorzunehmen. b) Diese Auslegung des § 577a Abs. 1a Satz 1 BGB verstößt weder gegen die verfassungsrechtlich geschützten Rechte des Vermieters gemäß Art. 3 Abs. 1 GG und Art. 14 GG noch gegen den verfassungsrechtlichen Verhältnismäßigkeitsgrundsatz.
    BGH
    21.03.2018