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Urteil Verlust der Prozessführungsbefugnis durch die WEG-Reform
Schlagworte
Verlust der Prozessführungsbefugnis durch die WEG-Reform
Leitsatz
Berechtigt zur Geltendmachung von Ansprüchen gegen Wohnungseigentümer bezüglich der Überschreitung ihrer Gebrauchsrechte am Gemeinschaftseigentum ist nach der WEG-Reform durch das WEMoG nur die Gemeinschaft und nicht mehr der einzelne Wohnungseigentümer. Dies gilt auch für bereits vor dem 1. Dezember 2020 anhängige Verfahren.
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