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Suchergebnis Urteilssuche (3 Urteile)

  1. 4 C 275/20 - Kostenverteilung bei Leistungsklage auf unsicherer Tatsachengrundlage
    Leitsatz: 1. Die Prozessökonomie erfordert bei säumigem Verhalten des Auskunftsschuldners zur zulässigen Miethöhe die Erhebung der Stufenklage anstelle einer Leistungsklage auf unsicherer Tatsachengrundlage.2. Klagt der Mieter bei säumigem Verhalten der Auskunftsschuldner ohne Kenntnis der Vormiete direkt auf Feststellung der Miethöhe, trifft ihn ein überwiegendes Mitverschulden, das einen Schadensersatzanspruch ausschließt.(Leitsätze der Redaktion)
    AG Schöneberg
    27.10.2021
  2. EnZR 54/21 - Unberechtigte Stromentnahme, Verbrauchsstelle Goldbuschfeld
    Leitsatz: ...bilanziell korrekt verbucht worden sind.  c...
    BGH
    10.05.2022
  3. V ZR 134/16 - Ansprüche aus der Rückabwicklung eines Grundstückskaufvertrages
    Leitsatz: 1. Die erstmalige Geltendmachung von selbständigen Ansprüchen des Beklagten aus demselben Sachverhalt wird durch die rechtskräftige Entscheidung über die Ansprüche des Klägers im Vorprozess nicht präkludiert. Über solche Ansprüche wird durch die Entscheidung über die dort geltend gemachten Ansprüche nur unter den Voraussetzungen des § 322 ZPO - also bei Widerklage oder Aufrechnung - rechtskräftig entschieden.2. Bei der Berechnung des nach § 346 Abs. 2 Satz 1 BGB geschuldeten Wertersatzes für die gezogenen Nutzungen ist bei einem gegenseitigen Vertrag wie einem Kaufvertrag nicht deren objektiver Wert, sondern die Gegenleistung maßgeblich, bei dem Rücktritt von einem Kaufvertrag damit der Erwerbspreis, aus dem der Wertersatz zeitanteilig linear abzuleiten ist. 3. Verlangt der Käufer nach berechtigtem Rücktritt vom Kaufvertrag neben dessen Rückabwicklung Ersatz etwa seiner Finanzierungs- und/oder Betriebskosten, und erlangt er dadurch einen Nutzungsvorteil, der den nach § 346 Abs. 2 Satz 1 BGB geschuldeten Wertersatz für die gezogenen Nutzungen der Kaufsache übersteigt, ist ihm dieser weitergehende Vorteil anzurechnen.
    BGH
    30.06.2017