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Urteil Kosten des Anerkenntnisurteils bei verfrühter Räumungsklage
Schlagworte
Kosten des Anerkenntnisurteils bei verfrühter Räumungsklage
Leitsätze
1. Jedenfalls bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist nach § 574 BGB ist ein Mieter nicht zur Erklärung verpflichtet, ob er einem Räumungsverlangen nach fristgerechter Kündigung nachkommen wird.
2. Hat der Vermieter nach einem kurzen Schriftwechsel vorfristig Räumungsklage erhoben, die der Mieter sofort anerkannt hat, trägt der Vermieter die Kosten des Rechtsstreits, weil der Mieter keine Veranlassung zur Klageerhebung gegeben hat.
(Leitsätze der Redaktion)
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