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Suchergebnis Urteilssuche (3 Urteile)

  1. 14 C 284/23 - Kostentragung aus letztlich unbegründeter Fehlermeldung
    Leitsatz: Hat der Mieter wegen eines subjektiv wahrgenommenen Schmorgeruchs aus einer Elektroanlage über die Hausverwaltung den Einsatz eines Handwerkers ausgelöst, haftet er nicht für die daraus entstandenen Kosten, wenn der Wahrnehmung eine Fehlannahme zugrunde gelegen hat und der Handwerkereinsatz unnötig war. (Leitsatz der Redaktion)
    AG Köpenick
    29.08.2024
  2. VIII ZR 31/18 - Keine Mietminderung wegen nachbarlichen Baulärms bei Hinnahmeverpflichtung des Vermieters ohne eigene Abwehr- und Entschädigungsmöglichkeit
    Leitsatz: ...= WuM 2009, 659 Rn. 14). c) Macht der...
    BGH
    29.04.2020
  3. VIII ZR 211/07 - Haftung für mangelhafte Parkettstäbe; Nacherfüllung durch Ersatzlieferung; Verlegekosten; die Lieferung mangelfreier Parkettstäbe; Schadensersatz; Aufwendungsersatz; Nutzungsausfall; Mangelhaftigkeit der Kaufsache; Nachbesserung; Ersatzlieferung; Mangel
    Leitsatz: 1. Der Verkäufer mangelhafter Parkettstäbe schuldet im Zuge der Nacherfüllung durch Ersatzlieferung (§ 439 Abs. 1 BGB) nur die Lieferung mangelfreier Parkettstäbe, das heißt die Verschaffung von Besitz und Eigentum an einer mangelfreien Kaufsache (§ 433 Abs. 1 BGB); zur Verlegung ersatzweise gelieferter Parkettstäbe ist der Verkäufer im Wege der Nacherfüllung auch dann nicht verpflichtet, wenn der Käufer die mangelhaften Parkettstäbe bereits verlegt hatte. 2. Eine Haftung des Verkäufers mangelhafter Parkettstäbe, die der Käufer vor der Entdeckung des Mangels auf seine Kosten hat verlegen lassen, für die Kosten der Neuverlegung mangelfreier Parkettstäbe kommt nur unter dem Gesichtspunkt des Schadensersatzes statt der Leistung (§ 437 Nr. 3, § 280 Abs. 1, 3, §§ 281 ff. BGB) in Betracht. Der Verkäufer haftet nicht, wenn er die in der mangelhaften Lieferung liegende Pflichtverletzung (§ 280 Abs. 1 Satz 1, § 433 Abs. 1 Satz 2 BGB) nicht zu vertreten hat (§ 280 Abs. 1 Satz 2 BGB).
    BGH
    15.07.2008