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Urteil Kostentragung aus letztlich unbegründeter Fehlermeldung
Schlagworte
Kostentragung aus letztlich unbegründeter Fehlermeldung
Leitsatz
Hat der Mieter wegen eines subjektiv wahrgenommenen Schmorgeruchs aus einer Elektroanlage über die Hausverwaltung den Einsatz eines Handwerkers ausgelöst, haftet er nicht für die daraus entstandenen Kosten, wenn der Wahrnehmung eine Fehlannahme zugrunde gelegen hat und der Handwerkereinsatz unnötig war.
(Leitsatz der Redaktion)
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