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Urteil Unzutreffende Flächenangaben beim Grundstücksverkauf


Schlagworte

Unzutreffende Flächenangaben beim Grundstücksverkauf

Leitsatz

Der Verkäufer einer Immobilie, der falsche Angaben gemacht hat, genügt seinen vorvertraglichen Verpflichtungen nicht schon dadurch, dass er den Kaufinteressenten in die Lage versetzt, die Unrichtigkeit zu erkennen; er ist vielmehr verpflichtet, eine bei diesem zuvor hervorgerufene Fehlvorstellung aktiv zu korrigieren.

(Leitsatz der Redaktion)

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