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Suchergebnis Urteilssuche (6 Urteile)

  1. V ZR 256/16 - Zugesicherte Eigenschaften im Maklerexposé binden Verkäufer, arglistig verschwiegener Mangel, kein Haftungsausschluss für Sachmängel
    Leitsatz: ...vom 22. April 2016 - V ZR 23/15, NJW 2017...
    BGH
    19.01.2018
  2. V ZR 186/18 - Unzutreffende Flächenangaben beim Grundstücksverkauf
    Leitsatz: Der Verkäufer einer Immobilie, der falsche Angaben gemacht hat, genügt seinen vorvertraglichen Verpflichtungen nicht schon dadurch, dass er den Kaufinteressenten in die Lage versetzt, die Unrichtigkeit zu erkennen; er ist vielmehr verpflichtet, eine bei diesem zuvor hervorgerufene Fehlvorstellung aktiv zu korrigieren. (Leitsatz der Redaktion)
    BGH
    14.03.2019
  3. V ZR 274/16 - Keine Haftung des Immobilienverkäufers für Sachmängel bei allgemeinem Haftungsausschluss, Beschaffenheitsvereinbarung
    Leitsatz: ...von Senat, Urteil vom 22. April 2016 - V ZR...
    BGH
    09.02.2018
  4. V ZR 119/20 - Computersimulation als zugesicherte Eigenschaft, maßgeblicher Zeitpunkt für die Kaufentscheidung
    Leitsatz: a)  Der Ausnahmefall des § 434 Abs. 1 Satz 3 Halbsatz 2 BGB, wonach der Verkäufer für seine unzutreffende öffentliche Äußerung über Eigenschaften der Kaufsache dann nicht haftet, wenn die Äußerung die Kaufentscheidung nicht beeinflussen konnte, liegt nur vor, wenn ein Einfluss der öffentlichen Äußerung auf die Kaufentscheidung nachweislich ausgeschlossen ist. b)  Mit der „Kaufentscheidung“ i.S.d. § 434 Abs. 1 Satz 3 Halbsatz 2 BGB ist der Abschluss des Kaufvertrags gemeint. Maßgeblich für die Beurteilung, ob eine öffentliche Äußerung des Verkäufers über die Eigenschaft eines Grundstücks die Kaufentscheidung nicht beeinflussen konnte, ist deshalb nicht der Zeitpunkt, zu dem der Käufer sich entschlossen hat, das Grundstück zu erwerben, sondern der Zeitpunkt der notariellen Beurkundung des Grundstückskaufvertrags.
    BGH
    16.07.2021
  5. I-24 U 124/17 - Haftung des Hauserben für Mängel
    Leitsatz: ...2013 - V ZR 266/11, Rz. 13, Juris)....
    OLG Düsseldorf
    15.03.2018
  6. 4 U 2183/19 - Keine Beschaffenheitsgarantie auf Basis von Exposéangaben
    Leitsatz: 1. Die Angabe in einem Maklerexposé, ein Gebäude sei „mit wenigen Handgriffen bereit, neue Besitzer zu beherbergen“, stellt keine Beschaffenheitsgarantie bezüglich der Wohn- und Sanierungsstandards dar. 2. Enthält der notarielle Kaufvertrag keine Angaben zur geschuldeten Beschaffenheit eines Grundstücks, kann der Käufer nicht davon ausgehen, dass der Verkäufer eine solche mit ihm vereinbaren wollte.
    OLG Dresden
    16.01.2020