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Urteil Erforderliche Konkretisierung von Tagesordnungspunkten
Schlagworte
Erforderliche Konkretisierung von Tagesordnungspunkten
Leitsatz
Ein Tagesordnungspunkt muss bereits im Rahmen einer Einladung so ausreichend ausformuliert werden, dass ein darauf fußender Beschluss auch eine Umsetzung im Rahmen ordnungsgemäßer Verwaltung ermöglicht.
(Leitsatz der Redaktion)
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