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Suchergebnis Urteilssuche (10 Urteile)
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31 C 44/18 - Erforderliche Konkretisierung von TagesordnungspunktenLeitsatz: Ein Tagesordnungspunkt muss bereits im Rahmen einer Einladung so ausreichend ausformuliert werden, dass ein darauf fußender Beschluss auch eine Umsetzung im Rahmen ordnungsgemäßer Verwaltung ermöglicht. (Leitsatz der Redaktion)AG Potsdam14.02.2019
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VIII ZB 44/18 - Verspätete Abgabe einer Erklärung im ProzesskostenhilfeverfahrenLeitsatz: Eine im Prozesskostenhilfeverfahren gesetzte Frist zur Vorlage von Belegen oder Unterlagen stellt keine Notfrist dar, so dass es auf ein etwaiges Verschulden des Begünstigten nicht ankommt. (Leitsatz der Redaktion)BGH09.10.2018
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BVerwG 7 C 27.00 - Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Restitutionsausschluss; Rückübertragungsausschluss; besatzungshoheitliche Enteignung; VollzugsauftragLeitsatz: Ein Vollzugsauftrag der sowjetischen Besatzungsmacht, der ihre Verantwortlichkeit auch für Enteignungen nach der Gründung der DDR begründet, setzt voraus, daß sie selbst die Anweisung oder jedenfalls den Anstoß zur Durchführung der Enteignung des Vermögenswertes gegeben hat.BVerwG25.10.2001
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V ZR 159/19 - Anwendung der Grundsätze über die werdende Wohnungseigentümergemeinschaft setzt keinen Bauträgervertrag vorausDer Fall: ...wurde am 31. März 2016 die erste Käuferin in...BGH14.02.2020
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BVerwG 8 B 8.04 - Verfolgungsbedingter Vermögensverlust; Zuständigkeit; Bundesamt zur Regelung offener Vermögensfragen; gesetzlicher ParteiwechselLeitsatz: ...C 9.03 - ZOV 2004, 86). Die Frage der...BVerwG12.06.2004
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VII ZR 75/11 - Leistungsverweigerungsrecht des Hauptunternehmers wegen Mängeln der Werkleistung des Subunternehmers; Baumängel; Mangelbegriff; AbdichtungLeitsatz: Dem Hauptunternehmer steht das Leistungsverweigerungsrecht wegen Mängeln der Werkleistung des Nachunternehmers grundsätzlich unabhängig davon zu, ob er die gleiche Leistung seinem Besteller versprochen und geleistet hat, und auch unabhängig davon, ob der Besteller ihm zustehende Ansprüche seinerseits geltend macht.BGH01.08.2013
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XI ZR 219/19 - Bürgschaft kein widerrufbarer VerbrauchervertragLeitsatz: Ein Bürge hat kein Widerrufsrecht gemäß § 312g BGB (Abgrenzung zu Senat, Urteil vom 9. März 1993 - XI ZR 179/92, WM 1993, 683).BGH22.09.2020
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OVG 10 S 49.20 - Veränderungssperre, Erlass einer einstweiligen Anordnung, Mindestmaß an konkreten Planungsvorstellungen, Flächen für GemeinbedarfLeitsatz: Eine Veränderungssperre darf erst erlassen werden, wenn die Planung, die sie sichern soll, ein Mindestmaß dessen erkennen lässt, was Inhalt des zu erwartenden Bebauungsplans sein wird. Dieses Mindestmaß ist gewahrt, wenn das Bezirksamt im Zeitpunkt des Erlasses der Veränderungssperre Vorstellungen über die Art der baulichen Nutzung in Form von Festsetzungen für Flächen für den Gemeinbedarf gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 5 BauGB zur Errichtung einer Schule hatte.OVG Berlin-Brandenburg22.03.2021
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1 BvR 208/93 - Verfassungsbeschwerde; Persönlichkeitsrecht; Willkürverbot; Wohnungsschutz; Eigentumsgarantie; Eigenbedarfskündigung; Räumungsprozess; Mieterschutz; Besitzrecht des MietersLeitsatz: 1. Das Besitzrecht des Mieters an der gemieteten Wohnung ist Eigentum im Sinne von Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG. 2. Art. 13 Abs. 1 GG ist ebenso wie andere Grundrechte bei der Aus-legung und Anwendung zivilrechtlicher Vorschriften zu beachten. Sein Schutzbereich wird jedoch in Räumungsprozessen des Vermieters gegen den Mieter nicht berührt.BVerfG26.05.1993
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III ZR 221/09 - Nur Übernahmeanspruch statt Entschädigung wegen wertmindernder Festsetzung im Bebauungsplan; eigentumsverdrängende fremdnützige Planung; weitere Geldentschädigung; unterbliebene Verwirklichung der gemeindlichen PlanungLeitsatz: a) Der von einer eigentumsverdrängenden, allein fremdnützigen Planung nach § 40 Abs. 1 BauGB betroffene Eigentümer, dem ein Übernahmeanspruch nach § 40 Abs. 2 BauGB zusteht, kann wegen § 43 Abs. 3 Satz 1 BauGB auch dann keine weitere Geldentschädigung verlangen, wenn die Gemeinde über einen langen Zeitraum die Verwirklichung der Planung nicht in Angriff nimmt und erklärt, auch aktuell keinen diesbezüglichen Umsetzungswillen zu haben. b) Die Fristenregelung des § 44 Abs. 4 BauGB ist auf den Übernahmeanspruch nach § 40 Abs. 2 BauGB nicht anwendbar.BGH08.07.2010