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  1. 6 C 246/24 - Angabe der Gründe für Eigenbedarfskündigung
    Leitsatz: 1. Eine Kündigung wegen Eigenbedarfs setzt voraus, dass die Gründe für das Erlangungsinteresse des Vermieters in dem Kündigungsschreiben angegeben sind. Daran fehlt es, wenn zwar die Bedarfsperson und ihre derzeitige Wohnanschrift mitgeteilt wird, nicht jedoch ihr Nutzungsinteresse näher dargelegt wird.2. Anderenfalls ist die Kündigung formell unwirksam und die Räumungsklage ohne weitere Prüfung abzuweisen.  (Leitsätze der Redaktion)
    AG Kreuzberg
    26.11.2024

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