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Urteil Ausschlussgrund


Schlagworte

Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Restitutionsausschlußgrund; Rückübertragungsausschluss; Übergangsregelung; Stichtagsregelung für Ausschluss redlichen Erwerb

Leitsätze

Die Änderungen des Vermögensgesetzes durch das 2. VermRÄndG finden nur für solche Verfahren Anwendung, die bei Inkrafttreten des 2. VermRÄndG noch nicht durch eine das behördliche Verfahren abschließende Verwaltungsentscheidung beendet waren.

Die Stichtagsregelung des § 4 Abs. 2 Satz 2 VermG a. F. (kein redlicher Erwerb von Grundstücken und Gebäuden nach dem 18. Oktober 1989) ist mit Art. 14 Abs. 1 und Art. 1 GG vereinbar.

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