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Urteil Mehrseitiges behördliches Eintragungsersuchen für eine Sicherungshypothek


Schlagworte

Mehrseitiges behördliches Eintragungsersuchen für eine Sicherungshypothek

Leitsätze

Ein mehrseitiges Ersuchen einer Behörde auf Eintragung im Grundbuch bedarf jedenfalls dann keiner seitenumfassenden Siegelung, wenn die Zusammengehörigkeit der einzelnen Blätter aufgrund ihres Inhalts eindeutig ist.

Bestätigt das Finanzamt im Rahmen eines Ersuchens auf Eintragung einer Sicherungshypothek im Erbbaugrundbuch das Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen für die Vollstreckung, wird hiervon auch die Zustimmung des Grundstückseigentümers zu der Belastung umfasst.

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